Senioren

Abgesichert durch Kunstrecht

Wohlfühlbereich Haus und Wohnung durch die Privatsammlung

Eine dezente oder reichhaltige Sammlung von Kunst und Antiquitäten wertet das eigene Domizil auf. Kanzleien und Fachanwälte für Kunstrecht beraten und vertreten Privatsammler bundesweit in allen Fragen. Symbolbild

lps/MP. Viele Menschen teilen die Leidenschaft zu Kunst und Antiquitäten. Je nach Ausprägung hat sich im Laufe der Lebensjahre eine umfangreiche Privatsammlung oder eine dezente Auswahl von Kunstobjekten etabliert. Kultur und Design sind Ausdruck des guten Geschmacks und reflektieren innerhalb der Wohnung oder des Hauses individuelle Werte sowie die Sichtweise zur Welt- und Kunstgeschichte. Kunstgegenstände sind elegant, inspirierend und verleihen einen Wohlfühlfaktor. Durch Berührungspunkte der Bildung, der Ästhetik oder Identifikation anhand der Aussagekraft eines Kunstobjekts wird die Lebens- und Erlebniswelt aktiviert. Kunstgüter bereichern den monotonen Alltag und sind zudem bedeutende Wertträger, die eine markante Note von Stil und Klasse verleihen. Kunst ist Kapital und ist anfällig für Fälschungen, die die Wertanlage schädigen. Expertise und Beratung sind mittels einer Kanzlei oder eines Fachanwalts im Kunstrecht maßgeblich im Zusammenhang mit Authentifizierung, Provenienz von Unikaten sowie Ersatzforderungen. Bei einer Erbschaft, die eine beträchtliche Anzahl an Wertgegenständen von Kunst oder wenige historische und somit hochwertige Exemplare vorweist, ist eine Überlegung im Zusammenhang mit dem Kunsterbrecht notwendig. Erwerb, Besitz und Übernahme von Kunst benötigt sorgfältige rechtliche und steuerrechtliche Planung sowie Durchführung.