vds. Das barrierefreie Badezimmer ist ein wichtiger Bestandteil selbstbestimmten Lebens. Das Thema kann irgendwann jedem begegnen – ob in Fürsorge für Angehörige, als Vorsorge für eigene Bedürfnisse oder als Pflegekraft. Daher ist es gut zu wissen, auf was es bei einer barrierefreien Badezimmer-Gestaltung ankommt. Zudem ist es eine Frage von Respekt und Inklusion, allen Menschen ein barrierefreies Leben zu ermöglichen, wo immer es geht.
Menschen mit Behinderungen und auch ältere Menschen werden in ihrem Alltag oft durch äußere Faktoren zusätzlich eingeschränkt. So sind viele Räume und Gebrauchsgegenstände durch ihre Beschaffenheit und Gestaltung nicht oder nur schlecht für sie zugänglich und nutzbar. Im Privatbereich ist es allzu oft das Badezimmer, das durch solche Einschränkungen und Hindernisse im wahrsten Sinne zum Stolperstein für ein selbstbestimmtes Leben wird. Da erschweren etwa bauliche Gegebenheiten wie zu enge Türöffnungen oder auch Stufen, rutschige Flächen und schwer bedienbare Sanitärprodukte oder auch eine kontrastarme Gestaltung das Zurechtkommen in den eigenen vier Wänden. Um das zu vermeiden, ist das Reduzieren von Barrieren unbedingt notwendig. „Im Bereich Wohnen ist der Begriff „Barrierefreiheit“ zwingend verbunden mit der DIN 18040-2“, so Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) in Bonn. „Unabhängig von den Vorschriften dieser Norm sind heute viele Sanitärprodukte und Einbaulösungen von professionellen Badplanern per se schon für eine generationenübergreifende Nutzung vorgesehen. Bodenebene Duschen sind hierfür ein besonderes Beispiel, denn sie bieten Komfort und Sicherheit für alle. Schließlich können allein schon ein Hexenschuss oder ein Gipsbein gewohnte Bewegungsabläufe stark beeinträchtigen.“
An diesem Standard orientiert sich alles: DIN 18040-2
Barrierefreie Badezimmer können dabei helfen, den selbstbestimmten Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen (länger) zu erhalten, indem die Räume an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden. Als Benchmark für Produktentwickler, als Baustandard und als Kriterium für Fördermöglichkeiten spielt die Norm DIN 18040-2 eine zentrale Rolle. Sie definiert, welche Vorgaben barrierefreie Wohnungen erfüllen müssen und berücksichtigt dafür insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.
Inklusion und Teilhabe fördern
Immer häufiger werden von Sanitärherstellern Produkte und Lösungen angeboten, die sich an der DIN-Norm orientieren. Mit Erfüllung dieser Norm unterstützen sie die Forderungen nach Inklusion und Teilhabe. Ob rutschhemmende Fliesen, Armaturen mit Verbrühschutz-Funktion, unterfahrbare Waschbecken, Dusch-Sitze, höhenverstellbare WCs, barrierefreie Duschen oder Halte- und Stützgriffe: Die gebotenen Badlösungen sind nicht nur rein funktional, sondern auch ein Zugewinn in puncto Komfort – und manchmal auch in Hinblick auf die Ästhetik.
Armaturen
Neben dem WC und dem Waschbecken dürften Armaturen die meist genutzten Bestandteile eines Bades sein. Sicherheit und Qualität haben daher Priorität. Abgesehen davon, dass bei einer barrierefreien Gestaltung darauf geachtet werden sollte, dass Armaturen auch aus einer Sitzposition erreichbar sind, sollten sie hygienisch und einfach zu reinigen und in der Handhabung intuitiv sein. Dabei sind Einhebelmischer und berührungslose Armaturen für Menschen mit Behinderungen die erste Wahl.
Ebenfalls eignen sich für die Nutzung auch gut Armaturen mit herausziehbarer beziehungsweise zusätzlicher mobiler Handbrause. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderungen oder auch pflegenden Personen beispielsweise das Waschen der Haare am Waschbecken.
Auf Verbrühschutz achten
Eine wichtige und vorteilhafte Zusatzfunktion, die mittlerweile fast alle Armaturenhersteller anbieten, ist ein Verbrühschutz. Damit wird vermieden, dass sich Nutzer und Nutzerinnen durch zu heißes Wasser verletzen können. Eine weitere Lösung sind auch smarte Armaturen mit individueller Temperaturvoreinstellung und einem digitalen Display, das die aktuelle Temperatur für jeden sichtbar anzeigt.
Waschtisch
Auch der Waschtisch sollte wie die Armatur sowohl im Stehen als auch im Sitzen bequem nutzbar sein. Für Menschen, die dafür einen Stuhl benötigen, sollte entsprechender Beinfreiraum unter dem Waschtisch vorhanden sein. Dafür bieten sich Unterputz- oder Flachaufputz-Siphons an. Für Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen gelten wiederum weitere Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Höhenverstellbare Waschtische, ebenso wie solche WCs, sind von „normalen“ Modellen kaum noch zu unterscheiden und sorgen dafür, dass alle Nutzer und Nutzerinnen eines Generationenbades sich bequem waschen oder problemlos die Toilette nutzen können.
Halte- und Stützgriffe
Haltegriffe sind bei einem barrierefreien Bad zwar kein Muss, sie sind dennoch sehr nützlich und auch multifunktional einsetzbar. Wenn sie dazu auch noch gut gestaltet sind, können sie in einem barrierefreien Bad auch schöne Akzente setzen. So fügen sich moderne und schön designte Reling-Systeme oder Handtuchhalter im Dusch- und Wannenbereich harmonisch ein. Dabei lässt sich oft auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es sich hierbei um Haltegriffe handelt. Je nach Bedarf lassen sie sich auch nur für das Trocknen von Handtüchern nutzen, können aber jederzeit ebenso als Haltegriff oder auch als Halterung für einen Duschklappsitz zum Einhängen genutzt werden.
WCs
Sowohl als wandhängende wie als bodenstehende Varianten bieten viele Sanitärhersteller mittlerweile WCs an, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen abgestimmt sind und den Komfort deutlich erhöhen. Das gilt auch für Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und Ansprüchen.
Für Bedienelemente und Stützen gilt, dass die WC-Spülung sich mit der Hand oder dem Arm bedienen lassen und sich im Greifbereich der sitzenden Person befinden muss, ohne dass sie dazu ihre Sitzposition verändern muss. Auch kann es für bewegungseingeschränkte Menschen manchmal bequemer sein, wenn die WC-Betätigung seitlich an der Wand positioniert wird und nicht wie gewohnt direkt am Spülkasten. Solche Lösungen werden inzwischen auch als pneumatisches System angeboten, ohne dass Strom oder eine Fernbedienung nötig sind.
Schließlich sind auch Dusch-WCs sehr gut geeignet, in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen bei ihrer körperlichen Hygiene zu unterstützen. Der Intimbereich wird hier sorgfältig und wohltuend mit Wasser gereinigt. Viele dieser Modelle sind außerdem mit Warmluftfön und Geruchsabsaugung ausgestattet. So können Dusch-WCs Menschen mit Bewegungs- oder auch kognitiven Einschränkungen in die Lage versetzen, auf fremde Unterstützung beim Toilettengang oder bei der Intimpflege zu verzichten und so dazu beitragen, die Selbstständigkeit zu bewahren. Verfügt das Dusch-WC über eine Hilfsmittelnummer, kann mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragt werden. Gleiches gilt für WC-Aufsätze mit Wascheinrichtungen, die sich auf vorhandene WC-Becken montieren lassen. Voraussetzung bei beiden ist, dass eine selbstständige Reinigung des Intimbereiches nach der Toilettennutzung auf herkömmliche Weise nicht möglich ist.
Informationsbroschüre zum barrierefreien Bad
Einen detaillierten Überblick über die relevanten Punkte barrierefreier Bäder inklusive vieler Checklisten und Tipps liefert der Ratgeber für vorausschauende Badplanung mit dem Titel “DAS MODERNE BAD: Komfortabel. Sicher. Barrierefrei.” Er wird herausgegeben von der hersteller- und produktneutralen Aktion Barrierefreies Bad, deren Initiatorin die VDS ist.
Diese Broschüre und weiteres Informationsmaterial stehen zum kostenlosen Download bereit: www.aktion-barrierefreies-bad.de/publikationen
Förderprogramme – und mittel für ein barrierefreies Badezimmer
Für einen barrierefreien und/oder altersgerechten Umbau gibt es in Deutschland verschiedene Förderprogramme, die beantragt werden können. Hierzu zählt beispielsweise die Kreditvariante des KfW-Programms für altersgerechtes Umbauen, Programm 159 oder auch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit der Kennziffer 455-B. Je nach persönlicher Situation und Wohnort gibt es noch weitere. Ebenso können auch Anträge auf Zuschüsse für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ der Pflegekassen gestellt werden als auch auf Mittel der Länder und Kommunen oder auch auf steuerliche Absetzmöglichkeiten.
Darüber hinaus gibt es auch verschiedene Fördermittel, die für ein barrierefreies Badezimmer zur Verfügung gestellt werden. Hilfsmittel wie Haltegriffe oder auch ein Dusch-WC werden von den Krankenkassen bezahlt. Zumeist beteiligen sich Patienten und Patientinnen hierbei nur im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung mit einem geringen Beitrag. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Hilfsmittel einer drohenden Behinderung vorbeugt oder eine Behinderung ausgleicht. Außerdem bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Wichtig dabei ist, bei der Anschaffung entsprechende Richtlinien einzuhalten.
Auf der Seite www.gutesbad.de, die von der VDS betrieben wird, finden Interessierte eine umfängliche Onlineabfragemöglichkeit für die persönliche Recherche nach Förderprogrammen: https://www.gutesbad.de/foerdermittel-suche/.