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Mit dem Mietwagen ins Ausland

Mögliche Einschränkungen mit dem Mietwagenverleih besprechen

Wer mit dem Mietwagen ins Ausland fährt, der muss mit dem Verleih eventuelle Einschränkungen abklären. Symbolbild

lps/Jv. Bei der Nutzung eines Mietwagens für die Urlaubsfahrt ins Ausland wird zu größtmöglicher Transparenz bei der Buchung geraten. Der Mietwagenverleih muss über das Reiseziel informiert werden. Andernfalls können Versicherungsschutz und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit verlieren. Eine Reise in westeuropäische Länder wie beispielsweise Großbritannien, Italien, Finnland oder Dänemark stellt in den allermeisten Fällen keine Schwierigkeit dar. Für Länder wie Estland, Polen, Kroatien oder Ungarn könnten dagegen in Abhängigkeit vom gemieteten Fahrzeugtyp Einreisebeschränkungen vorliegen. Entsprechend den individuellen Bedürfnissen mieten Reisende zum Beispiel Kleinwagen, Vans, Cabrios oder auch Wohnmobile. Für Städtetouren bieten sich kleinere Fahrzeuge an. Für einen Campingurlaub können Wohnmobile oder Kastenwagen geliehen werden. Weiterhin sollte ein Transport mit der Fähre bei der Buchung nicht unerwähnt bleiben. Mögliche Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen können, müssen durch den bei der Vermietung gebuchten Versicherungsschutz abgedeckt sein. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Straßenbenutzungs- oder Mautgebühren sind vom Fahrzeugnutzenden eigenständig zu tragen. Reisende, die erwägen, den Mietwagen im Urlaubsland zurückzugeben, um die Rückreise mit dem Zug oder Flugzeug zu gestalten, zahlen eine Einweggebühr an den Mietwagenverleih.