Themenwoche: Rund ums Haus

Eigentum: Mehrfamilienhaus

Wichtige Pflichten des Hausverwalters

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben vielfältige Aufgaben. Foto: Pexels

lps/AM. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und Wohnungen an Privatpersonen vermietet, kann sich so gesehen als Hausverwalter bezeichnen. Das Wohnungseigentumsgesetz bildet dann die rechtliche Grundlage für die vielfältigen Aufgaben einer Hausverwaltung, die sich um gemeinschaftliches Eigentum kümmern. Zum einen kann und muss der Hausverwalter die Beschlüsse der Wohnungseigentümer – sofern diese vorhanden sind – durchführen und zum anderen dafür sorgen, dass sich jeder Bewohner an die Hausordnung hält. Zudem muss ein Hausverwalter alle notwendigen Maßnahmen treffen, die der Unterhaltung und Instandsetzung der Immobilie dienen. Wartungs- und Reparaturarbeiten am Gebäude sowie in allen einzelnen Wohnungen zählen dazu. Ist höhere Gewalt im Spiel, wie beispielsweise bei Bränden, Explosionen oder Überschwemmungen, müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, die der Erhaltung des Eigentums dienen. Darüber hinaus fallen täglich viele organisatorische und bürokratische Aufgaben an. Möchte sich ein Hausverwalter nicht selbst um all diese Belange kümmern, kann er Teile oder die gesamte Verwaltung an ein spezialisiertes Unternehmen abgeben. Bei der Verwaltung von Miethäusern, die kein Gemeinschaftseigentum darstellen, besteht allerdings keine gesetzliche Grundlage. Diese Aufgaben und Pflichten werden sowohl durch die miteinander geschlossenen Verträge und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine der wichtigsten Aufgaben, die an eine separate Hausverwaltung delegiert werden kann, ist die Zuständigkeit rund um die Miete. Hierunter fallen Vermietung der Wohnungen, Mietzahlungen und etwaige Mahnungen und Mieterhöhungen. Auch die Berechnung der Betriebskosten und die Beauftragung von Handwerkern sowie die Bezahlung diverser Rechnungen sind Bestandteile ihrer Aufgaben.