lps/AM. Immer mehr Eigenheimbesitzer wollen ihren Garten durch ein Gartenhaus ergänzen. Egal ob es als Geräteschuppen genutzt wird oder als zusätzlicher Erholungsort dienen soll, der zudem ein hübscher Blickfang ist: Möchte man ein Gartenhaus bauen, sollte man ein paar Dinge beachten. Dazu gehört die Prüfung der Genehmigungspflicht. Diese fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus, das zuständige Bauamt gibt Auskunft darüber. Jedoch ist die Größe des Gartenhauses ein wichtiges Kriterium. In manchen Kommunen gilt eine Genehmigungspflicht erst ab 50 Quadratmeter, in anderen wiederum schon ab 30 Quadratmetern. Ist der Bau genehmigungspflichtig, muss vorerst ein Bauantrag gestellt werden. Ist das geklärt, stellt sich die Frage nach der idealen Größe. Hierfür ist der Nutzen entscheidend: Soll es nur ein schöner Geräteschuppen werden, reichen fünf bis zehn Quadratmeter vollkommen aus. Möchte man hingegen eine niedliche Unterkunft für Übernachtungsgäste schaffen, so sollte das Gartenhaus mindestens 20 Quadratmeter aufweisen. Von dieser Entscheidung ist auch die Frage nach der Dämmung abhängig. Soll das Gartenhaus lediglich als Lagerraum dienen, ist sie nicht notwendig. Sobald man allerdings Gäste im Gartenhaus beherbergen möchte, ist eine Dämmung anzuraten. Die Frage nach dem richtigen Platz im Garten lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn hierbei muss der Mindestabstand von drei Metern zu den Nachbargrundstücken beachtet werden.
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