lps/AM. Die Lebensentscheidung ist gefallen: Man wird ein Haus bauen und wird somit zum Bauherren. Mit der Unterschrift unter dem Bauvertrag wird dieses Vorhaben besiegelt. Ein Bauvertrag definiert die Bauleistungen, Zuständigkeiten und Fristen des Bauvorhabens. Grundsätzlich bieten Generalunternehmer, Bauträger oder Handwerksunternehmen ihren Kunden einen vorgefertigten Vertrag an. Jedoch sollten alle Vertragsbedingungen genau gelesen und geprüft werden, um mögliche Fallstricke zu erkennen. Einige Punkte sollten unbedingt im Bauvertrag stehen, damit es nicht im Nachhinein zu Klärungsbedarf kommt. Hierzu gehören die Vertragsart, Name und Adresse der Vertragspartner sowie ein zuständiger Ansprechpartner, Baupläne, Bauzeiten, Bauleistungen, ein detaillierter Zahlungsplan, die Höhe der Vergütung für Bauleistungen, Bedingungen für die Bauabnahme, Zeitrahmen für etwaige Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Sicherheitseinbehalt sowie Datum und Unterschriften des Bauunternehmers und Auftraggebers. Man sieht, ein Bauvertrag ist sehr umfangreich. Das liegt mitunter daran, dass ein Hausbau kosten- und zeitintensiv ist. Besonders deshalb sollten Rücktrittsrechte bereits im Vorfeld geklärt sein. Da es in der Vergangenheit vermehrt zu Unklarheiten kam, besserte die Regierung nach und brachte im Januar 2018 ein überarbeitetes Bauvertragsrecht heraus. Dieses regelt klar ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt der Unterschrift (§355 BGB). Aber Vorsicht: Diese Neuerungen im Vertragsrecht beziehen sich nur auf Verträge, die nach dem 01.01.2018 geschlossen wurden. Damit man also nicht in eine horrende Kostenfalle tappt, sollten insbesondere die Rücktrittsfristen transparent besprochen und vertraglich fixiert werden. Schwingen Zweifel mit, ist die Konsultation eines Anwaltes unbedingt anzuraten.
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