Kirchheim

In Kurzarbeit mehr Geld bekommen

Arbeit Das Kurzarbeitergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen ab dem vierten und siebten Monat erhöht.

FDP-Landtagskandidat Ralph Kittl warnt davor, zu verschwenderisch mit den Steuergeldern umzugehen. Symbolbild
FDP-Landtagskandidat Ralph Kittl warnt davor, zu verschwenderisch mit den Steuergeldern umzugehen. Symbolbild

Kreis. Das Gesetz zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sieht auch eine stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie erweiterte Möglichkeiten für Hinzuverdiener in Kurzarbeit vor. Darauf weist die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Agentur für Arbeit hin.

Bis zum 31. Dezember 2020 kann sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent erhöhen, sogar auf 77 Prozent für Personen mit mindestens einem Kind. Ab dem siebten Monat kann es auf 80 Prozent erhöht werden, für Personen mit mindestens einem Kind sogar auf 87 Prozent. Voraussetzung für beide Erhöhungsstufen ist aber, dass im jeweiligen Kalendermonat für die Person in Kurzarbeit ein Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent vorliegt. Der Referenzmonat für die Berechnung der Bezugsdauer ist der März 2020. Das erhöhte Kurzarbeitergeld kann also erst ab Juni 2020 bezogen werden.

Die Möglichkeit für Beschäftigte in Kurzarbeit, sich neben dem Kurzarbeitergeld etwas hinzu zu verdienen ist für alle Berufe vorhanden. Geringfügige Beschäftigungen bleiben anrechnungsfrei, werden also nicht vom Kurzarbeitergeld abgezogen. Auch wenn Beschäftigte eine mehr als geringfügige Tätigkeit aufnehmen, bleibt diese bis zum Erreichen der vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens anrechnungsfrei. pm

1 Infos gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit