Kirchheim

Maßnahmen werden streng kontrolliert

Pandemie Durch den Anstieg der Infektionen gelten wieder strengere Regeln. In der Gastronomie und in der Innenstadt wird jetzt auch vermehrt kontrolliert.

Noch bleibt es bei Ermahnungen, aber bald drohen bei Corona-Verstößen Bußgelder.Foto: Nicolas Armer
Bei Corona-Verstößen drohen Bußgelder. Foto: Nicolas Armer

Am vergangenen Wochenende hat der Gemeindevollzugsdienst der Stadtverwaltung Kirchheim gemeinsam mit der Polizei ver­stärkt die Einhaltung der Corona-Regeln in der Gastronomie kontrolliert. Die allgemeine Kontrolle erfolgte stichprobenartig in Bars und Restaurants. Im Rahmen der Kontrollen wurde auch auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hingewiesen, die der Landkreis aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen angeordnet hat.

Die Maskenpflicht auf den Laufwegen wurde in den ausgewählten Gastronomiebetrieben eingehalten. Allerdings gab es an anderen Stellen Anlass zur Kritik: Mancherorts standen Tische zu eng und mussten coronabedingt auseinandergeschoben werden, Fluchttüren waren zumeist zugestellt oder sogar abgeschlossen. „Insbesondere die Datenerhebung ist an vielen Stellen noch verbesserungswürdig. Es werden kaum vollständige Daten angegeben“, stellt Carsten Röhrle, Leiter des Sachgebiets Sicherheit und Gewerbe bei der Stadtverwaltung Kirchheim, fest. „Aber zumindest waren nirgends Fantasienamen angegeben.“ Die Inhaber wurden darauf hingewiesen, dass im Sinne einer reibungslosen Kontaktnachverfolgung von allen Gästen die Daten zu erheben sind.

Zwischen den einzelnen Kontrollen mussten sowohl die Polizei als auch der Gemeindevollzugsdienst verstärkt auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hinweisen und die Bürger aufklären. „Nicht allen war die im Kreis Esslingen seit Freitag geltende Maskenpflicht im öffentlichen Raum bekannt, meistens handelte es sich dabei um Besucher aus Nachbarkreisen“, so Röhrle. Bußgelder wurden an diesem Wochenende für Verstöße gegen die Maskenpflicht noch nicht verhängt, der Fokus lag zunächst auf Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema. Zwar seien viele einsichtig gewesen - aber nicht alle. In einigen Fällen habe es langwierige Gespräche gegeben. „Ab Freitag, 16. Oktober, wird es aber nicht bei Ermahnungen bleiben, sondern es werden Bußgelder ausgesprochen“, kündigt Röhrle an.

Rücksichtnahme ist wichtig

Die Stadtverwaltung ruft deshalb dazu auf, im öffentlichen Raum und insbesondere in der Fußgängerzone und der Innenstadt Rücksicht zu nehmen und die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes sowie die Allgemeinverfügungen des Landkreises einzuhalten: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im öffentlichen Raum verpflichtend. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt immer dann, wenn zu erwarten ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann - dies gilt insbesondere für Fußgängerzonen und Wochenmärkte, wie der Landkreis nochmals präzisiert hat. „Da in der Fußgängerzone und der Innenstadt ständig mit Begegnungen gerechnet werden muss und regelmäßig ein Unterschreiten des Mindestabstands droht, muss hier in der Öffentlichkeit immer Maske getragen werden“, erklärt Marcus Deger, Leiter des Sachgebiets Ordnung und Verkehr bei der Stadtverwaltung Kirchheim.

Neben den bestehenden Ausnahmen, die auch hier Anwendung finden, sieht die Verfügung Ausnahmen von der Maskenpflicht nur beim Ausüben von sportlichen Aktivitäten, beim Essen außerhalb von Gastronomiebetrieben und bei beruflichen Tätigkeiten vor, sofern hierfür das Nichttragen einer Maske erforderlich ist. „Jeder von uns muss einen Beitrag dazu leisten, dass die Vorschriften eingehalten werden und so eine Weiterverbreitung des Coronavirus im Landkreis verhindert wird“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Pascal Bader. „Es geht darum, die Infektionen einzudämmen und schärfere Maßnahmen zu verhindern.“ Die Stadtverwaltung Kirchheim appelliere deshalb an die Bevölkerung, die Einhaltung der infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ernst zu nehmen und insbesondere Risikogruppen zu schützen. Weitere Informationen gibt es unter www.kirchheim-teck.de/corona und www.kirchheim-teck.de/maskenpflicht. pm