Kirchheim

Menschen mit Behinderung eine Stimme geben

In der Diskussionsrunde mit Michael Hennrich wird der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes kritisiert, aber auch befürwortet

Ein neuer Gesetzesentwurf soll die Teilnahme und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Doch hier sind Änderungen fällig.

Gesundheitsexperte Michael Hennrich in der Diskussion mit Fachleuten in Kirchheim. Foto: Jean-Luc Jacques
Gesundheitsexperte Michael Hennrich in der Diskussion mit Fachleuten in Kirchheim. Foto: Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Der Kirchheimer CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich hat zu einer Diskussionsrunde im Gebäude der Lebenshilfe Kirchheim eingeladen. Anlass war der Entwurf für das neue Bundesteilhabegesetz.

Das Interesse an diesem Pressegespräch ist größer als gedacht. „Es sind ja mehr Leute gekommen, als angemeldet waren“, stellt Hennrich verwundert fest. „Ich hoffe, Sie haben alle 382 Seiten des Gesetzes gelesen“, scherzt er und übergibt das Wort an Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der Lebenshilfe Kirchheim. „Wir sind sehr froh, dass Sie, Herr Hennrich, heute da sind“, sagt Kehl-Maurer. „Wir setzen große Hoffnung in dieses Gesetz, denn Menschen mit Behinderung müssen besser in unsere Gesellschaft integriert werden. Wir wollen Ihnen dafür gute Argumente mit auf den Weg geben.“

„Wir haben nun endlich alles für das Gesetz in die Wege geleitet“, sagt der CDU-Politiker und eröffnet die Diskussion. „Sie sollen mir nun Input geben, den ich dann nach Berlin mitnehmen kann.“ Schnell wird klar: Selbst unter Menschen mit Behinderung gibt es ein Zweiklassensystem. Der Geschäftsführer der Werkstätten Esslingen, Volker Ditzinger, erklärt, dass Menschen mit Behinderungen in einen Arbeitsbereich und einen Förderungsbereich eingeteilt werden. Im Arbeitsbereich erhalten sie Gehalt und Rente, während im Förderbereich nach einiger Zeit sogar auf das eigene Vermögen zurückgegriffen wird.

Zudem ist es den Menschen im Förderungsbereich nicht möglich, wirtschaftlich verwendbare Arbeit zu vollbringen – selbst wenn der Wille dazu da ist. „Viele unserer schwerstbehinderten Menschen wollen sich einbringen“, beklagt Ditzinger, „doch es heißt, diese Menschen erbringen nichts wirtschaftlich Verwertbares.“ Einig sind sich die Anwesenden auch über die Notwendigkeit den Begriff „wirtschaftlich nicht verwertbare Arbeit“ zu ändern, denn er sei abwertend und diskriminierend.

Eine Lösung sieht Ditzinger in der Abschaffung der Kategorisierung: „Man muss weg von den zwei Bereichen und alle in eine Gruppe packen.“ Über die Probleme einer Gruppe mit Menschen, die die verschiedensten Behinderungen haben, ist sich Ditzinger bewusst, aber stellt sich gerne dieser Herausforderung. Michael Hennrich reagiert verständnisvoll: „Ich werde mir das notieren und dann besprechen, wie wir es in den Gesetzentwurf einbringen.“

Auch der Schutz des eigenen Vermögens stellt sich als schwierig heraus. Ein Mensch mit Behinderung darf laut aktuellem Sozialgesetz nur 2 600 Euro auf dem Sparbuch haben. Rücklagen für eine Zahnoperation, eine Brille oder einen Fernseher sind deswegen schnell aufgebraucht. Wolfgang Woide, Leiter der Karl-Schubert-Gemeinschaft in Filderstadt, bringt es auf den Punkt: „Wenn im schlimmsten Fall dieser Mensch stirbt, dann kann man ihn mit 2 600 Euro Ersparnissen nicht einmal gebührend beerdigen.“

Paragraf 99 des Bundesteilhabegesetzes sorgt ebenfalls für Diskussionen. Er besagt, dass eine Eingliederungshilfe nur mit erheblicher Behinderung geleistet wird. „Doch Behinderung ist nicht gleich Behinderung“, sagt Stefanie Krug von der Nikolauspflege. Sie arbeitet mit blinden oder sehbehinderten Menschen und weiß: „Ein Blinder, der Jura studieren möchte, wird diese Voraussetzungen nicht erfüllen und bekommt deswegen bestimmt keine Leistungen für sein Studium.“

Der CDU-Politiker schaut sich die Liste mit den neun Lebensbereichen an, in denen fünf Einschränkungen erfüllt werden müssen. „Ich weiß, der Paragraf 99 ist schwierig, ein richtiger Horrorparagraf“, sagt Hennrich. Stefanie Krug fügt hinzu, dass durch das Punktesystem Gruppen mit leichteren Behinderungen ausgeschlossen werden, obwohl sie Hilfe benötigen. Doch ein erster Verbesserungsvorschlag ist schnell gefunden: eine Erprobungsphase für das Punktesystem.

Die Diskussionsrunde neigt sich dem Ende zu. „Ich muss ehrlich sein, das alles ist nicht so mein Gebiet“, gesteht der CDU-Politiker, „aber ich habe heute viel dazugelernt und weiß nun, was sie alle bewegt.“ Auf dem Blatt vor ihm stehen einige Notizen. „Noch mal als Zusammenfassung: Ich werde die Kategorisierung in Werkstätten sowie die Frage des Schonvermögens und den Paragraf 99 in Berlin ansprechen“, sagt Michael Hennrich, „und werde versuchen, Ihnen so gut es geht entgegenzukommen.“

Was ist das Bundesteilhabegesetz?

Vorgeschichte: Im Sommer 2012 haben sich die Parteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag dazu entschieden, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen des Teilhaberechts sollen personenorientiert ermittelt und bereitgestellt werden. Ziele: Wer als Mensch mit Behinderung Assistenzleistungen benötigt, muss nicht mehr Sozialhilfe beantragen. Diese Menschen haben das Recht auf Teilnahme in der Gesellschaft. Welche Art von Unterstützungsleistung sie bekommen, ist davon abhängig, was sie brauchen und möchten. Zielgruppe: Das Bundesteilhabegesetz betrifft Menschen mit erheblichen Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben. Außerdem muss zu erwarten sein, dass die körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung des jeweiligen Menschen länger als sechs Monate andauert. sei