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Bei Bürgerbegehren gibt es einige juristische Fallstricke

Hungerberg Rainer Haußmann nimmt Stellung zum Vorhaltestandort und zur Arbeit der Dettinger Bürgerinitiative.

Dettingen. Den offenen Dialog, den die Bürgerinitiative Hungerberg fordert, greift Dettingens Bürgermeister Rainer Haußmann umgehend auf: Im Gespräch mit dem Teckboten nimmt er Stellung zum gesamten Verfahren - vom Bürgerbegehren bis zu einem möglichen Bürgerentscheid -, aber auch zum regionalen Vorhaltestandort als solchem. Schon im Begriff „Vorhaltestandort“ komme zum Ausdruck, dass es noch nicht um eine konkrete Ansiedlung geht: „Anfragen von Interessenten kommen und gehen. Wenn wir auf eine konkrete Anfrage reagieren müssten, würde es mindestens fünf Jahre dauern, bis ein neues Gewerbegebiet erschlossen wäre.“ Genau deshalb wolle der Verband Region Stuttgart ein Gebiet „vorhalten“ können, also im Vorrat haben, um bei einem konkreten Wunsch auch schneller reagieren zu können.

Somit lasse sich beim Hungerberg auch keine konkrete Aussage treffen - weder über einen möglichen Investor noch über die Zahl der Arbeitsplätze oder über die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen. Letzteres kann ohnehin nicht öffentlich thematisiert werden, weil jede konkrete Debatte in diesem Fall gegen das Steuergeheimnis verstoßen könnte.

Eines aber sagt Rainer Haußmann dann doch zu möglichen Gewerbesteuereinnahmen: „Wenn es heißt, dass die Gemeinde Dettingen nur die Hälfte davon bekommt, dann muss man auch hinzufügen, dass wir nur ein Viertel der Erschließungskosten zu tragen hätten.“ 50 Prozent dieser Kosten übernähme die Wirtschaftsförderung der Region. Die verbleibenden 50 Prozent sollen über einen Verteilungsschlüssel zwischen Dettingen, Kirchheim und Notzingen aufgeteilt werden - also zwischen den drei Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft.

Faire Zusammenarbeit

Zum Bürgerbegehren bestätigt Rainer Haußmann, dass die Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bürgerinitiative fair und reibungslos verläuft. „Wir haben die Texte vor Beginn der Unterschriftensammlung erhalten - mit der Bitte um rechtliche Beratung.“ Letzteres sei bei einem Bürgerbegehren als Vorstufe zu einem Bürgerentscheid besonders wichtig: „Das ist etwas ganz anderes als eine formlose Unterschriftenliste. Da gibt es strenge gesetzliche Anforderungen. Die sind sehr hoch, und das haben wir deutlich gemacht.“

Der letzte Text, der dem Bürgermeister vor Beginn der Unterschriftensammlung vorlag, wies mehrere Punkte auf, die in der Verwaltung als „bedenklich“ eingestuft werden: „Da gibt es den Umstand, dass der Flächennutzungsplan in der Begründung für das Bürgerbegehren gleich zwei Mal genannt wurde. Das kann juristisch als Irreführung ausgelegt werden.“ Schließlich wende sich das Bürgerbegehren formal nicht gegen den Flächennutzungsplan, sondern gegen den Aufstellungsbeschluss eines konkreten Bebauungsplans, über den der Gemeinderat eigentlich in seiner nächsten Sitzung am 10. Mai entscheiden sollte. Stattdessen wird in der Sitzung nun der Stand der Dinge zum Bürgerbegehren vorgestellt.

Zurück zum Flächennutzungsplan, in dem eine Fläche von 42 Hektar als mögliches Gewerbegebiet festgelegt werden soll: Im Bebauungsplan würde es nur um die Hälfte dieser Fläche gehen, um die 21 Hektar im Norden. Das darf in der Begründung des Bürgerbegehrens nicht vermischt werden, denn das Bürgerbegehren wendet sich explizit gegen den Bebauungsplan: „Wer unterschreibt, muss genau wissen, was er da unterschreibt. Das ist die gesetzliche Vorschrift.“

Zwei weitere Punkte hält die Verwaltung für rechtlich bedenklich: Im Entwurf fehlte der Hinweis auf das regionale Interesse am Vorhaltestandort - und es fehlte ein Hinweis auf die finanziellen Folgen für die Gemeinde, wenn der Standort nicht kommt.

Rainer Haußmanns Fazit: „Wir wollten das frühzeitig kommunizieren. Stufen Juristen etwas als massiv bedenklich ein, hat der Gemeinderat keinen Ermessensspielraum und muss das Bürgerbegehren ablehnen. Das würde zu Enttäuschungen führen, die wir vermeiden wollen.“ Andreas Volz