Weilheim · Lenningen · Umland

Der Weg zum E-Government ist noch weit

Politik Der FDP-Ortsverband fordert eine bessere Infrastruktur für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Kirchheim. Bei seiner jüngsten Sitzung hat der FDP-Ortsverband Kirchheim-Weilheim-Lenninger Tal vor allem über die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung diskutiert. „In der modernen Welt von heute, in der sich alles unkompliziert online erledigen lässt, hält die öffentliche Verwaltung nur bedingt Schritt“, sagte der Gemeinderat Ulrich Kreyscher.

Für Bürger sowie Unternehmen sei es heutzutage selbstverständlich, private Geschäfte online abzuwickeln. Der Ausbau des E-Government könne die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung deutlich erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leisten. Dies treibt zudem die Digitalisierung in den Unternehmen voran. „Grundlegende Voraussetzung dafür bleibt die passende Infrastruktur. Dahin ist es leider noch ein weiter Weg, wenn man sich den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut“, so Kreyscher.

Auch die Wohnbaupolitik war ein wichtiges Thema der Mitgliederdebatte: Zur Diskussion über die Einführung des Bestellerprinzips für die Maklercourtage auch bei Immobilienkäufen erklärte der Ortsverbandsvorsitzende und Ortschaftsrat Albrecht Ellwanger: „Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf fünf Prozent erhöht wurde.“ Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf ist für die Freien Demokraten ein untaugliches Instrument, wenn man zu Entlastungen für die Käufer beim Erwerb von Wohneigentum kommen will.

Wenn die Kosten laut des Vorschlags der Bundesministerin Katharina Barlay auf den Besteller übertragen werden sollen, ist absehbar, dass der pfiffige Verkäufer die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlägt. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer, und der Kauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. „Diese absehbaren Effekte mit Bußgeldern zu belegen, zeugt davon, wie ungeeignet der Vorstoß in der Praxis sein wird. Das Bestellerprinzip wäre letztlich ein Bärendienst für den Käufer“, betonte Ellwanger.pm