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Sexistisch schwere Beleidigungen

34-Jähriger aus Kirchheim muss sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten

In welchem psychischen Zustand befand sich der 34-jährige Mann, der in Kirchheim Polizisten mit Fußtritten bedachte und in der Nürtinger Psychiatrie weibliches Personal in schwerster Art sexistisch beleidigte und nötigte? Am zweiten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht zeichnet eine Pflegerin den Zustand des Angeklagten jetzt deutlich auf.

Kirchheim/Stuttgart. Mehrere Straftaten wirft die Staatsanwältin dem aus Russland stammenden Papierfacharbeiter mit Kirchheimer Wohnsitz vor. Angriffe gegen Polizisten und sexistische Beleidigungen gegen weibliche Ordnungshüter, die ihn nach seinem Randalieren und Sachbeschädigungen im Treppenhaus eines Wohnhauses wegen Ruhestörung festnehmen wollten. Danach soll er während einer stationären Behandlung in der psychiatrischen Abteilung im Nürtinger Krankenhaus eine Pflegerin ebenfalls schwer beleidigt haben.

Am gestrigen zweiten Prozesstag wurde diese Zeugin von der 16. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu den Vorfällen vernommen. Sie zeichnete in ihrer Aussage ein erschreckendes Bild vom damaligen Zustand des 34-Jährigen und gab an, was das Pflegepersonal in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung zuweilen über sich ergehen lassen musste: Bei allen verbalen und auch tätlichen Übergriffen sei der Mann deutlich unter Alkohol gestanden. Zudem habe er auch immer wieder Drogen zu sich genommen. Nur dann, so die Zeugin, wurde er extrem aggressiv, und zwar vor allem gegen Frauen. Medikamente hätten da nicht mehr geholfen.

Ihr selbst, so die Angaben der Pflegerin, habe das Verhalten des Beschuldigten überhaupt nichts ausgemacht. Doch andere Pflegerinnen, denen er auch mal einen Besen zwischen die Beine schlug, hätten sich schwer beleidigt gefühlt. Die sexistische Aufdringlichkeit des Angeklagten hätte keine Grenzen gehabt. Einmal habe er sogar einer Pflegekraft ins Gesicht gespuckt. Daraufhin wurden ihm zwangsweise ein Mundschutz und eine Hand-Fixierung verpasst.

Gleichzeitig bestätigte die Zeugin aber auch, dass der Beschuldigte im nüchternen Zustand und auch ohne Drogenkonsum der friedlichste und freundlichste Mann sei, der sich hinterher sogar für sein Verhalten entschuldigen kann. Die Sucht vor allem soll nun in dem Verfahren auch der Grund sein, warum die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen beantragt. Im betrunkenen Zustand sei er nämlich eine Gefahr für die Allgemeinheit – und die gelte es zu schützen. Selbst im Stuttgarter Gerichtssaal hielt der 34-jährige Angeklagte während der Zeugenvernehmung nicht den Mund und musste mehrfach ermahnt werden.

Noch in dieser Woche will die 16.  Strafkammer ihre Entscheidung beraten und am Freitag verkünden.