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Streit im Wohnheim

Wegen Messerstecherei in der Charlottenstraße stehen zwei junge Asylbewerber vor Gericht

Zwei indische Asylbewerber sitzen seit gestern auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht. Sie sollen am 23. Dezember  2014 in der Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft in der Charlottenstraße einen Afghanen mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben.

Kirchheim/Stuttgart. Die Anklage gegen die 23- und 25-jährigen Inder aus der Flüchtlingsunterkunft in der Charlottenstraße lautet auf gemeinschaftlichen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Sie waren zusammen mit anderen Asylbewerbern und Flüchtlingen aus asiatischen Ländern in der Kirchheimer Unterkunft einquartiert. Der Ältere der Beiden war bereits vor einem Dreivierteljahr von derselben Stuttgarter Strafkammer wegen einer Messerstecherei in einer Asylanten-Unterkunft in Kornwestheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

In dem Kirchheimer Wohnheim kam es am frühen Morgen gegen fünf Uhr zwischen ihm, seinem 23-jährigen Landsmann und mehreren afghanischen Mitbewohnern zu einem Streit, weil die indischen Asylbewerber offenbar eine Musikanlage zu laut eingestellt hatten. Sie haben die Männer zuerst nur ermahnt, was dann ausartete.

Die beiden Angeklagten sollen einen aus der Gruppe zunächst verbal attackiert und dann mit einem fünf Zentimeter langen Messer aus der Küche bedroht haben. Als das Opfer aus dem Haus flüchtete, seien ihm beide Beschuldigte gefolgt und hätten mit dem Messer mehrfach auf ihn eingestochen. Der zweite Angeklagte habe ein zweites Messer, diesmal mit einer 10 bis 15 Zentimeter langen Klinge, aus der Küchenschublade geholt und ebenfalls zugestochen. Damit hätten beide den Tod des 24-Jährigen in Kauf genommen, so die Anklage.

Das Opfer erlitt bei der Messerattacke schwere Schnittverletzungen – unter anderem einen Stich im Gesicht, und zwei lange Schnitte an beiden Armen, sowie einen tiefen Stich im Rücken. Lebensgefahr bestand nicht. Der Afghane konnte nach ambulanter Krankenhausbehandlung wieder entlassen werden.

Die beiden Angeklagten wurden kurz danach festgenommen. Der Jüngere hat sich bis zum Eintreffen der Polizei bereits in eine neuerliche Auseinandersetzung mit afghanischen Bewohnern verwickelt. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray konnten die Ordnungshüter Schlimmeres verhindern. Vor Gericht fühlen sich die beiden Beschuldigten als die eigentlichen Opfer. Sie sagen aus, dass die afghanische Gruppe sie urplötzlich angegriffen und auf sie eingeschlagen hätte.

Von Attacken mit Pfannen und Fäusten ist die Rede. Man sei auf den Boden geworfen und dabei erheblich verletzt worden. Erst dann habe er sich mit dem Messer gewehrt. Dazu beteuert er, dass er den Gegner gar nicht verletzt hätte.

Inwieweit seine Beteuerungen richtig sind, wollen die Richter der Stuttgarter Schwurgerichtskammer mit der Vernehmung von insgesamt elf Zeugen und einem Gutachter herausfinden. Beide Angeklagten haben sich erst in Deutschland kennengelernt. Ein Asylantrag ist inzwischen abgelehnt, der Antrag des zweiten Angeklagten ist noch nicht entschieden. Die Verhandlung geht am 31. August weiter.