Weilheim und Umgebung

Die Wohnfläche entscheidet

Erhöhung Bei der Ermittlung der Miete ist die Fläche wichtig. Dabei gibt es einige Faktoren, die zu beachten sind.

Symbolbild

Region. Es kommt auf die Größe an- zumindest bei Mieterhöhungen. Entscheidend ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen die tatsächliche Wohnfläche. Ist im Mietvertrag eine größere Wohnfläche angegeben, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen. Auch eine sogenannte zehnprozentige Toleranzgrenze gibt es hier nicht. Es zählt die wirkliche Wohnungsgröße.

Hält ein Mieter die Angaben des Vermieters zur Fläche für falsch, reicht es nicht aus, die Wohnungsgröße einfach zu bestreiten. Der Mieter muss erklären, von welchen tatsächlichen Umständen er ausgeht, warum er die Angaben des Vermieters für falsch hält.

Laut Karlsruher Richter ist es möglich, dass der Mieter die Fläche der Wohnung überschlägig vermisst, um Abweichungen aufzulisten. Dabei muss das Ergebnis nicht perfekt sein, solange der Mieter sein Bestmögliches getan hat. Bei der Ermittlung der Wohnfläche ist nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen folgendes zu beachten:

Alle Räume innerhalb der Wohnung zählen zur Fläche mit. Dagegen zählen die Flächen von Zubehörräumen, wie Keller, Waschküche, Trockenräume oder Garagen nicht mit.

Bei Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden die Grundflächen in aller Regel nur zu einem Viertel berücksichtigt. Bei Mietverträgen vor 2004 können die Flächen bis zur Hälfte angerechnet werden.

Grundflächen unter Dachschrägen oder Flächen mit geringer Raumhöhe dürfen nicht voll angerechnet werden. Das ist nur gerechtfertigt, soweit die Räume eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern aufweisen. Raumteile mit einer lichten Höhe von einem Meter bis unter zwei Meter werden nur zur Hälfte angerechnet und Raumteile mit einer lichten Höhe von unter einem Meter überhaupt nicht. pm