Weilheim und Umgebung

Rückschlag für Limburghallen-Initiative

Rechtsgutachten stuft Bürgerbegehren als unzulässig ein – Bürgerinitiative reagiert mit Kritik

Einem Rechtsgutachten zufolge sind der Bürgerinitiative Limburghalle gravierende Fehler unterlaufen. Dem widersprechen die Verantwortlichen.

Ob das Schicksal der Limburghalle in die Hände der Bürger gelegt wird, entscheidet der Gemeinderat am Dienstag.Foto: Carsten Rie
Ob das Schicksal der Limburghalle in die Hände der Bürger gelegt wird, entscheidet der Gemeinderat am Dienstag.Foto: Carsten Riedl

Weilheim. Am Dienstag entscheidet der Weilheimer Gemeinderat darüber, wie es mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Limburghalle in Weilheim weitergeht. Bürgermeister Johannes Züfle hat die Vertreter des Bürgerbegehrens schon vorab über die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens informiert, das die Stadt in Auftrag gegeben hat. Darin empfiehlt der Heidelberger Verwaltungs- und Verfassungsjurist Dr. Uwe Lipinski ausdrücklich, das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig zu erklären.

Dafür gibt es laut Gutachten zwei Hauptgründe: Zum einen hätten die Unterschriftenlisten „überhaupt gar keine Begründung“ enthalten. Eine solche sei aber unbedingt erforderlich und diene dazu, „die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren aufzuklären“. Zum anderen, so das Gutachten, sei die Fragestellung auf den Unterschriftenlisten „als objektiv irreführend und unpräzise einzustufen“. Es gehe nicht eindeutig daraus hervor, dass die Bürger mit ihrer Unterschrift nicht nur für den Erhalt, sondern auch für eine Sanierung der Limburghalle stimmen.

Darüber hinaus bemängelt Lipinski, dass auf den Unterschriftenlisten nicht ersichtlich ist, wer die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sind, nämlich Albert Englert, Karl Mohring und Dr. Walter Sigel. Auch bei der Antragstellung habe es Formfehler gegeben.

Nun hat Dr. Walter Sigel stellvertretend für die Vertrauenspersonen mit einer Stellungnahme reagiert und sie der Stadtverwaltung zukommen lassen. Darin beantragt er, das Bürgerbegehren nicht aus „formaljuristischen Gründen abzublocken“, sondern es für zulässig zu erklären.

„Wir waren betroffen, um nicht zu sagen geschockt, über diese formale Argumentation“, sagt Dr. Walter Sigel. „Was hier maßgeblich falsch ist, betrifft die Annahme, die Weilheimer Bürger hätten gar nicht gewusst, um was es eigentlich geht.“ Dem widerspricht Sigel: „Ich sage, dass aus dem Textteil auf den Unterschriftenlisten alles Wesentliche für Bürger hervorgeht, die an der Limburghalle inte­ressiert sind.“

Auf den Unterschriftenformularen steht geschrieben, dass der Gemeinderat im Dezember beschlossen hat, anstelle der Limburghalle und der Grundschul-Turnhalle eine kombinierte Turn- und Festhalle bei der Limburgschule zu bauen und die Limburghalle „abzubrechen und auf dem gesamten Gelände Wohnbauplätze zu schaffen“. Zum Schluss heißt es: „Ich bin für den Erhalt der Limburghalle.“

Für Dr. Walter Sigel steht fest, dass die Bewohner Weilheims ohnehin schon gut informiert waren und sind. „Spätestens seit dem Sommer 2015 war die Diskussion im Städtle, im Blättle und in der Zeitung so intensiv, dass jeder, der unterschrieben hat, wusste, um was es geht.“

Darüber hinaus habe die Bürgerinitiative ihre Begründungspflicht nachgeholt. „Im Februar haben wir ein Flugblatt mit einer ausführlichen Begründung entworfen und an die Weilheimer Haushalte verteilt.“ Eben dieses Blatt habe ab dem Zeitpunkt auch überall dort ausgelegen, wo Unterschriften gesammelt wurden. Darauf hätten auch die Namen der drei Vertrauenspersonen gestanden. Das reicht aus Sicht des Anwalts Dr. Uwe Lipinski nicht aus: Es lasse sich im Nachhinein nicht mehr klären, bei wie vielen Blättern die Begründung beigelegen habe.

„Wir mussten das Gutachten erstellen lassen“, sagt Bürgermeister Johannes Züfle. Die Gemeindeordnung habe sich geändert und viele Punkte zum Thema Bürgerbegehren seien neu. „Die Stadt braucht Rechtssicherheit, sonst sind späteren Klagen Tür und Tor geöffnet“, so Züfle. Er selbst befürwortet dennoch einen Bürgerentscheid in der Hallenfrage – allerdings unter der Ägide des Gemeinderats. „Wir schlagen vor, das Votum in solch einer wichtigen Frage nun an die Bürger weiterzugeben“, so Züfle. Dafür müsste der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit für ein solches Vorgehen stimmen. „Das ist keine leichte Entscheidung“, ist sich der Bürgermeister bewusst. „Wir stehen ja nach wie vor zu unserem Beschluss von Dezember.“ Dennoch sprechen aus seiner Sicht viele Gründe dafür: Nicht nur habe das Thema die Bürger sehr bewegt. „Es geht auch um eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für die Zukunft.“ Dr. Walter Sigel ist davon wenig begeistert. „Mit diesem Vorgehen würden wir kaltgestellt und mundtot gemacht“, kritisiert er. Der Bürgerentscheid sei dann Sache des Rats und nicht mehr der Bürgerinitiative. „Die Vertrauenspersonen hätten dann nicht mehr das Recht, ihre Auffassung öffentlich in gleichem Umfang darzustellen wie die Gemeindeorgane“, so Sigel.

Oberstes Ziel ist Befriedung

Im Weilheimer Gemeinderat stehen am Dienstag gleich zwei formale Entscheidungen an, die in der Weilheimer Hallenfrage von Bedeutung sind. Zum einen müssen die Räte darüber befinden, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt der Limburghalle zulässig ist oder nicht. Was dabei herauskommt, dürfte schon jetzt klar sein. Denn der Gemeinderat kann eigentlich gar nicht anders, als es für unzulässig zu erklären. So empfiehlt es das Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat – und zwar ausdrücklich. Zwar fordern die Vertreter der Bürgerinitiative Limburghalle nun, der Gemeinderat solle zu ihren Gunsten entscheiden. Dafür gibt es aber keinen Grund. Denn die Bürgerinitiative hat wohl einfach unsauber gearbeitet. Das wird in dem Gutachten nachvollziehbar dargelegt. Zudem ist auch formuliert, was passiert, wenn der Gemeinderat entgegen der Empfehlung grünes Licht geben sollte. Dann wäre Bürgermeister Johannes Züfle rechtlich dazu verpflichtet, dem Beschluss zu widersprechen und die Kommunalaufsicht einzuschalten. Und die hat sich schon im Vorfeld mit dem Ergebnis des Rechtsgutachtens einverstanden erklärt.

Eine Wahl hat der Gemeinderat aber trotzdem: Er kann nämlich entscheiden, auf welchem Wege er eine Entscheidung in der Hallenfrage herbeiführen möchte. So kann er das Bürgerbegehren schlichtweg für unzulässig erklären und sich auf seinen Beschluss vom Dezember berufen, eine neue Kombi-Halle zu bauen und sich von der Limburghalle zu verabschieden. Er kann aber auch die Entscheidung von sich aus in die Hände der Bürger geben. Dann käme es trotzdem zu einem Bürgerentscheid, wenn auch unter Federführung des Gemeinderates.

Allen gerecht werden können die Gemeinderäte sowieso nicht. Ihr Ziel sollte aber vor allem eines sein: In dieser Angelegenheit einen Weg aufzuzeigen, der für alle möglichst fair ist und am besten zur Befriedung des gespaltenen Städtles beiträgt. BIANCA LÜTZ-HOLOCH