Weilheim und Umgebung

Stimmen frühere Aussagen?

Justiz Eine Zwölfjährige hat eine Vergewaltigung in Esslingen offenbar erfunden. Jetzt überprüft das Gericht andere Vorwürfe.

Symbolbild

Esslingen/Weilheim. Das zwölfjährige mutmaßliche Opfer hat die Vorwürfe einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung gegen zwei syrische Asylbewerber zurückgenommen. Dennoch müssen die Richter der Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht feststellen, ob frühere Aussagen der Zwölfjährigen stimmen oder nicht. Dass das Mädchen die beiden 20- und 27-jährigen Angeklagten - einer davon wohnte bis zur Festnahme in Weilheim - zu Unrecht einer Vergewaltigung bezichtigte, hat die Zeugin bereits vor einer Woche vor Gericht zugegeben. Die Folge: Die Strafkammer hob den Haftbefehl eines der beiden Beschuldigten sofort auf und entließ den 27-Jährigen in die Freiheit. Lediglich der Jüngere aus Weilheim muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft weitere Straftaten, teilweise auch sexuelle Belästigung, vor.

Die Stuttgarter Richter wollen jetzt die Frage klären, warum ein junges Mädchen zu Unrecht zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt, obwohl sie offenbar nie passiert ist. Protokolle ihrer früheren Vernehmung dazu ließen sich die Juristen am gestrigen Prozesstag von polizeilichen Vernehmungsbeamten erläutern. Ein Polizeibeamter erklärte, dass man nach der Anzeigenaufnahme bei der Zwölfjährigen ständig habe rückfragen müssen. Man habe ihr quasi alles aus der Nase ziehen müssen. Sie hatte berichtet, dass sie freiwillig mit dem einen Angeklagten in die Esslinger Unterkunft mitging. Und dass sie später in der Toilette feststellte, dass ihr Oberkörper entblößt und ihre Unterhose weggezogen war. Dann habe sie auch eine Flüssigkeit auf ihren Beinen gesehen.

Mädchen wurde früher missbraucht

Das Mädchen habe auch erzählt, dass sie früher in einer anderen Flüchtlingsunterkunft in Österreich sexuell missbraucht worden sei. Die Vernehmungsbeamten schilderten im Zeugenstand, dass die Zwölfjährige viel älter aussah, als sie wirklich ist. Für den Jüngeren der beiden Angeklagten steht indes auch nach dem Wegfall des sexuellen Kindesmissbrauchs der Vorwurf einer Bedrohung im Juni letzten Jahres im Raum. Da habe er mit einem Messer in der Hand einer Frau gedroht, ihr in den Bauch zu stechen. Dazu kommen verschiedene Ladendiebstähle in Stuttgart, sowie ein gravierender Vorfall vom 27. September vergangenen Jahres, als er laut Anklage bei seiner Festnahme einem Polizeibeamten mit einer Spritze in der Hand drohte, er werde damit zustechen. Zudem wird ihm vorgeworfen, in Stuttgart eine Frau sexistisch beleidigt zu haben. Das Gericht hat noch drei weitere Verhandlungstage bis zum 13. Dezember angesetzt. Bernd Winckler