Zwischen Neckar und Alb

Sozialwahl auch im Landkreis entscheidend

Krankenkassen Noch bis Ende Mai können Versicherte darüber entscheiden, wer sie in den Parlamenten vertritt. Warum ist das wichtig?

Kreis Esslingen. Seit 30 Jahren ist Joachim Grün Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung Bund. Als einer von rund 2 600 Ehrenamtlichen beantwortet er den Versicherten alle Fragen rund um die Rentenversicherung. Er kümmert sich um die Anliegen der Versicherten, nimmt Anträge auf und lässt beim zuständigen Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. Hauptberuflich arbeitet er für die DAK Gesundheit. Die Versichertenberater werden immer im Anschluss an die Sozialwahl berufen. Die oft wenig beachtete Sozialwahl ist somit in diesem Jahr entscheidend für den Service in Esslingen, so die Krankenkasse.

Jährlich nehmen die Versichertenberater mehr als 200 000 Rentenanträge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf. Sie beraten in rund einer Million Fällen. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten und Rentner kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberaterinnen und -berater unentgeltlich. Sie werden von der Vertreterversammlung ihres Rentenversicherungsträgers für dieses Ehrenamt ernannt. „Die Vertreterversammlung wird in Kürze bei der Sozialwahl 2017 neu gewählt. Ich hoffe, dass möglichst viele Menschen im Landkreis Esslingen wählen und somit über die Geschicke mitentscheiden“, sagt Joachim Grün. Auch das Parlament der DAK-Gesundheit, der Verwaltungsrat, werde bei der Sozialwahl neu gewählt, betont Grün.

Mehr als 51 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte und ihre Arbeitgeber haben ihre eigenen Parlamente. Die Parlamente wiederum beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen, berufen den Vorstand und entscheiden beispielsweise auch über Fusionen. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Fest in der Demokratie verankert

Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern den Rücken. Sie machen von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch: Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953 bewährt und trägt zur Leistungsfähigkeit Deutschlands und zum sozialen Frieden bei. pm