Zwischen Neckar und Alb

Ein Angriff aus dem Nichts

Gericht Ein 20-Jähriger ist vom Amtsgericht Esslingen verurteilt worden. Er hatte mit Kumpels einen Mann bewusstlos geschlagen.

Symbolbild

Wernau. Völlig willkürlich sind drei junge Männer nach dem Faschingsumzug in Wernau im Februar 2016 auf einen heute 27-Jährigen losgegangen. Das Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch sowie eine Hirnblutung und brauchte Monate, um sich zu erholen. Jetzt hat das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Esslingen einen der Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Der 20 Jahre alte Angeklagte war allerdings nicht der Haupttäter. Letzterer war bereits im vergangenen Jahr zu einer Jugendstrafe verurteilt worden: Er hatte das Opfer mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gestreckt, wo es bewusstlos liegen geblieben war, während die Angreifer das Weite gesucht hatten. Der 20-Jährige, der sich gestern vor Gericht verantworten musste, hingegen hatte den Mann vor dem folgenschweren Schlag mit einem Fußtritt angegriffen. Diesen hatte das Opfer zwar abwehren können, aber dennoch ist der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts mitschuldig am dramatischen Verlauf. Das Gericht geht davon aus, dass dem Angeklagten schon vorher klar war, dass sein Kumpel auf Krawall gebürstet war. Dennoch habe er ihn nicht beschwichtigt, sondern angestachelt. Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich nicht an den Tritt erinnern zu können, weil er und seine Kumpels betrunken gewesen waren. Er wolle ihn aber auch nicht abstreiten.

Dramatische Folgen

Das Jugendschöffengericht sah sich vor allem durch die Exfreundin des Opfers bestätigt, die als Zeugin aussagte. Demnach hatten die jungen Männer ihr Opfer völlig willkürlich angegriffen. Sie sei an jenem Tag mit dem 27-Jährigen beim Wernauer Faschingsumzug gewesen. Auf dem Weg zum Bahnhof sei einer vor ihnen - der Haupttäter - direkt auf ihren Exfreund zugegangen und habe ihn gefragt: „Was guckst du so?“ Kurz darauf habe ein anderer - offenbar der Angeklagte - ihren Begleiter angegriffen. Das Opfer habe noch versucht, seine Angreifer zu besänftigen, sei aber wenige Sekunden später niedergestreckt worden. Der 27-Jährige selbst kann sich an den Angriff nicht mehr erinnern. „Ich weiß noch, dass wir auf dem Weg zum Bahnhof waren“, berichtete er. Von dem Angriff hatte er einen Schädelbasisbruch und eine Hirnblutung mit massiven Folgeerscheinungen davongetragen. Eine Gesichtshälfte war drei Monate lang gelähmt. Mit Blick auf die dramatischen Folgen des Angriffs mahnte der Richter den Angeklagten eindringlich, sich das eine Lehre sein zu lassen. Mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung, 100 Sozialstunden und der Auflage, ein Präventionsprogramm zu besuchen, komme er dieses Mal noch glimpflich davon. Melanie Braun