Zwischen Neckar und Alb

Frühe Antragstellung ist wichtig

Eltern, die sich mit ihrem Kind für einen inklusiven Schulplatz entschieden haben, sollten bis spätestens Ende Januar ihren Antrag für das bevorstehende Schuljahr beim Staatlichen Schulamt einreichen. Als Formulierungshilfe gibt es im Internet unter schulamt-nuertingen.de einen Musterbief zum Ausdrucken. Liegt der Antrag vor, gibt das Schulamt in der Regel ein sonderpädagogisches Gutachten in Auftrag, das den individuellen Bedarf des Kindes feststellt.

Gleichzeitig sollten sich Eltern Gedanken darüber machen, ob eine Schulbegleitung für ihr Kind sinnvoll ist. Diese kann formlos beantragt werden. Entweder beim Landratsamt in Esslingen oder beim Sozialen Dienst in der Kirchheimer Osianderstraße, der für den Raum Kirchheim, Weilheim und Lenningen zuständig ist.

Ist ein Antrag auf inklusive Beschulung gestellt und der Bedarf per Gutachten ermittelt, stimmt eine so genannte Bildungswegekonferenz die weiteren Schritte ab. Daran beteiligt sind Schulamt, Eltern, Schulvertreter und eventuell beratende Fachleute wie Ergotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychiater. In der Konferenz werden alle Informationen zusammengeführt und entschieden, welche Schule für einen inklusiven Schulplatz im jeweiligen Fall in Frage kommt. bk