Zwischen Neckar und Alb

Gericht stoppt Bau von Flüchtlingsunterkünften

Neuhausen Verwaltungsrichter geben der Beschwerde von benachbarten Gewerbebetrieben statt. Nachträgliche Baugenehmigung des Kreises verliert Gültigkeit. Von Elisabeth Maier

Der Standort für Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Neuhausener Albstraße ist heftig umstritten.Foto: Roberto Bulgri
Der Standort für Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Neuhausener Albstraße ist heftig umstritten.Foto: Roberto Bulgrin

Vorerst darf der Landkreis Esslingen keine Unterkünfte für Flüchtlinge in der Albstraße in Neuhausen bauen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart gab den Antragstellern recht, dass die nachträglich vom Landratsamt ausgestellte Baugenehmigung vorerst keine Gültigkeit hat. Die Gemeinde Neuhausen hatte mit dem Bau begonnen, obwohl die Erlaubnis noch nicht vorlag. Dagegen hatten sich Unternehmer aus dem benachbarten Gewerbegebiet gewehrt.

Drei Gebäude mit fünfzehn Wohngruppen, in denen jeweils zwölf Bewohner leben sollen, hat die Gemeinde geplant, um dort Flüchtlinge unterzubringen. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt unter anderem die Stanzfirma Blech-Form, deren Produktion erheblichen Lärm verursacht. Gegen das Bauvorhaben wehrten sich Vertreter mehrerer Firmen. Sie befürchten nach den Worten des Verwaltungsgerichts „für ihre Betriebe massive Betriebseinschränkungen, denn eine Wohnnutzung an dieser Stelle vertrage sich nicht mit den lärmintensiven Betrieben“. Das Vorhaben sei „schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt“.

Mit der „aufschiebenden Wirkung“ will das Gericht nach den Worten von Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin am Stuttgarter Verwaltungsgericht, erreichen, dass die Gemeinde und das Landratsamt noch einmal genau die Lärmsituation prüfen. „Für die Bewohner in einem Gewerbegebiet ist Schutzniveau wie in einem Wohngebiet zu verlangen“, sagt Zeitler. Der Beschluss habe „aufschiebende Wirkung“, erklärt die Juristin.

Für Bernd Schober, den Hauptamtsleiter Neuhausens, hat der Gerichtsbeschluss zwei Konsequenzen. Zum einen geht er davon aus, dass das Landratsamt Esslingen, der Antragsgegner, vom Beschwerderecht beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Gebrauch machen werde. Der Hauptamtsleiter will untersuchen, ob man das Lärmproblem am Standort in den Griff bekommen könnte. Zum anderen werde die Gemeinde weiter nach geeigneten Standorten suchen, um dezentrale Lösungen zu finden. Schober verweist auf den großen Druck, unter dem die Gemeinde steht. Denn die Unterbringung der Flüchtlinge in den Zelten sei alles andere als optimal.

Dass der Beschluss nur „aufschiebende Wirkung“ habe, betont auch Peter Keck, der Pressesprecher des Landratsamts. Der Landkreis werde nun weitere rechtliche Schritte prüfen. Was die unbefriedigende Situation mit den Zeltunterkünften in Neuhausen angeht, verwies er auf die Strategie des Landkreises. Man werde schrittweise diese Art der Unterbringung reduzieren, so Keck, und für Flüchtlinge, wo möglich, Wohnraum in festen Gebäuden schaffen.

Die geplanten fünf Gemeinschaftsunterkünfte in der Albstraße sind für die Gemeinderäte ohnehin nicht die optimale Lösung. Allerdings hatten sie sich für den Standort entschieden, weil nicht klar war, wie man die Flüchtlingsströme sonst bewältigen sollte. In jüngster Sitzung hatte die Mehrheit der Gemeinderäte dem Landkreis das Einvernehmen für vorübergehende Unterkünfte in der Albstraße 19 bis 21 verweigert. Gabriele Probst (IGL) warnte vor einer „Ghettoisierung“ – die Kreisrätin sieht aber die Notwendigkeit, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen.

Peter-Alexander Schreck hat für die CDU-Fraktion beantragt, das am Baubeginn stehende Haus 1 in der Albstraße für die Erstunterbringung zu nutzen und nicht, wie vorgesehen, für die Folgeunterbringung. Damit könnten aus seiner Sicht auch die Gewerbebetriebe leben. Folgeunterbringung wäre aus seiner Sicht am Festplatz möglich, wenn die Zelte abgebaut würden. Als weiteren Standort bringt er die Friedhofsaue an der Scharnhäuser Straße ins Spiel. Darüber wird im Gemeinderat noch beraten.