Zwischen Neckar und Alb

„Im Augenblick ist Ruhe am Hang“

Pressekonferenz zum Hangrutsch in Zizishausen

Eine Woche nach dem Hangrutsch in Zizishausen äußern sich Vertreter der Stadt Nürtingen nicht zur Ursache, betonen aber, dass die Genehmigung in Ordnung war.

Philip Sandrock

Nürtingen. Zum Wochenende sind die letzen Anwohner der Zizishäuser Panoramastraße in ihre Häuser zurückgekehrt. „Im Augenblick ist Ruhe im Hang“, betonte Nürtingens Oberbürgermeister Otmar Heirich.

Der Einsatz der Helfer sei reibungslos verlaufen. Alles habe sehr gut funktioniert, lobte er die Rettungskräfte. Auch Anwohner, die ihre Häuser verlassen mussten, seien voll des Lobes für den gut koordinierten Einsatz gewesen.

Nachdem das abgerutschte Erdreich abgetragen wurde, sei keine Bewegung im Hang mehr messbar. Anders als vor einer Woche: In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch geriet der Hang ins Rutschen und bewegte sich mit bis zu zehn Zentimetern pro Stunde, berichtete Bauverwaltungsamtsleiter Walter Haußmann. Derzeit würden die langfristigen Sicherungsmaßnahmen erörtert, so Haußmann weiter. Bis zum 24. Juni sollen sie von Fachleuten wie Geologen und Statiker zu einem Plan zusammengefasst werden.

Das Haus oberhalb der abgerutschten Terrasse stehe stabil, versicherten die Verantwortlichen der Verwaltung. Das Gebäude sei innerhalb des gültigen Bebauungsplans für dieses Gebiet errichtet worden, fügte Haußmann hinzu. Allerdings habe es mehrere Befreiung gegeben. So durfte der Bauherr das Baufenster um die Hälfte der ursprünglichen Größe hangaufwärts verlegen. Außerdem sei ein Flachdach zugelassen worden. Der Bauherr habe die Auflage bekommen, ein Baugrundgutachten zu erstellen, das habe er auch gemacht.

Der technische Beigeordnete And­reas Neureuther sagte, dass Befreiungen vom Bebauungsplan dann genehmigt werden könnten, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigten. Das sei hier der Fall.

Außerdem stehe mittlerweile fest, dass der Bau, der bereits im Sommer 2014 (Neureuther ist erst ein Jahr später zum Baudezernent gewählt worden) genehmigt wurde, nicht ursächlich für die Hangrutschung sei. Das Gebäude sei statisch überprüft worden und stehe sicher. Die Terrasse sei ebenfalls Teil des Baugesuchs gewesen – im Gegensatz zur Beschaffenheit der Stützmauer.

Es sei nicht Aufgabe der Baurechtsbehörde, die technische Ausführung der Bauwerke zu beurteilen, dies liege in der Verantwortung von Bauherr, Bauleiter und den beauftragten Unternehmen. Die Stadt prüfe nach Baubeginn, zur Rohbauabnahme und nach dem Ende der Bauarbeiten. Das seien jedoch reine Sichtkontrollen, so Haußmann.

Am 2. Juni seien seiner Behörde die Risse am Hang erstmals von Bewohnern des Nachbarhauses gemeldet worden. Er habe einen Baukontrolleur vor Ort geschickt, der dort zufällig den Bauherren mit seinem Geologen antraf. Diese haben dem Kontrolleur versichert, dass bereits Maßnahmen getroffen worden seien, und keine Gefahr im Verzug sei. Der Kontrolleur meldete außerdem, dass einige der Risse „fachmännisch verfüllt“ worden seien, so Haußmann. Dass Risse schon zwei Wochen vorher aufgetaucht sein sollen, sei der Stadt nicht angezeigt worden. Deshalb habe man auch nicht geprüft, ob und wie stark sich der Hang bewegt. Er habe am 6. Juni per E-Mail ein geologisches Gutachten vom Bauherren angefordert.

Am Dienstag erreichte den Amtsleiter während der Gemeinderatssitzung die Antwort des Geologen, dass das Gutachten in den kommenden Tagen folge. In der Nacht rutschte die Terrasse ins Tal. Das Gutachten ist bis heute nicht bei der Stadt eingegangen.Foto: 7aktuell/Daniel Jüptner