Zwischen Neckar und Alb

Im Besitz von Kinderpornos: 26-Jähriger verurteilt

Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung

Ein 26-jähriger Mann hat sich mehrfach Bilddateien und Videos mit kinderpornografischen Darstellungen von teilweise erst fünf Jahre alten Jungen besorgt und weitergesendet.

Esslingen. Das Amtsgericht Esslingen verurteilte den Angeklagten jetzt zu einem Jahr und einem Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 1 000 Euro. Der Vorwurf der Staatsanwältin wog schwer. So hat der 26-Jährige laut Anklage zwischen Januar 2013 und August 2014 insgesamt 34 Bilddateien und acht Videos mit kinderpornografischen Darstellungen per Whats­app von einem Mann aus Darmstadt erhalten, der deshalb in einem anderen Verfahren ebenfalls vor Gericht steht. Im Gegenzug schickte auch der 26-Jährige mehr als 40 Bilddateien. Auf diesen war der Missbrauch von Jungen im Alter zwischen sechs und 13 Jahren zu sehen.

Auf Betreiben des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit bei der Aussage des Angeklagten vor Gericht ausgeschlossen. Es sei zu erwarten, dass der Angeklagte Details aus seinem Sexualleben preisgebe, seine Intimsphäre sei hier schützenswerter als das Interesse der Öffentlichkeit, so die Begründung. Auch die Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger erfolgten hinter geschlossenen Türen.

Kurz vor der Urteilsverkündung zeigte sich der Angeklagte auch öffentlich reumütig: „Ich bereue es unendlich und es wird nicht wieder vorkommen“, betonte der 26-Jährige, der die Taten bereits eingeräumt hatte. Dieses Geständnis hielt ihm der Richter auch zugute. Allerdings rechtfertige eine psychische Erkrankung, die der Angeklagte als Grund für sein Verhalten angeführt hatte, solche Taten nicht. Bei den Darstellungen handele es sich nämlich um die schwersten Formen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Allerdings mache der Angeklagte heute einen verantwortungsbewussten Eindruck, habe schon lange eine feste Arbeit und lebe in einer Beziehung, zählte der Richter auf. Darüber hinaus habe der 26-Jährige nun eine therapeutische Behandlung angefangen. „Ich warne Sie, halten Sie sich von derartigen Kontakten fern“, mahnte der Richter jedoch.

Letztlich war die Polizei dem 26-Jährigen über den Mann aus Darmstadt auf die Schliche gekommen. Die Telefonnummer beziehungsweise die IP-Adresse im Computernetz, die man im Südhessischen gefunden habe, sei eine von hundert anderen gewesen, berichtete ein Kriminalbeamter vor dem Esslinger Amtsgericht.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Anfang Juni vergangenen Jahres fand die Polizei auf dem Tablet und dem Notebook des 26-Jährigen dann insgesamt 62 kinderpornografische Bilddateien und 17 Videos. Der jüngste der missbrauchten Jungen darauf war fünf, der älteste 16 Jahre alt. Der 26-Jährige war bei der Durchsuchung seiner Wohnung dem Polizeibeamten zufolge sehr kooperativ und habe die Taten schon dort zugegeben.