Zwischen Neckar und Alb

Juristisch war es keine Vergewaltigung

Prozess Landgericht verurteilt Wernauer Geiselnehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Symbolbild

Wernau. Der 43-jährige Angeklagte hatte am Abend des 30. Januar seiner 31-jährigen Ex-Freundin in Wernau aufgelauert, sie im Treppenhaus niedergeschlagen, gefesselt und geknebelt und war mit ihr unter ständigen Todesdrohungen auf der Bundesstraße 10 nach Cannstatt und weiter nach Markgröningen im Kreis Ludwigsburg gefahren. Dort nahm er ihr im Wald die Fesseln ab und wollte sie vergewaltigen. Während der Fahrt hatte er dies bereits mehrfach angedroht.

Davon jedoch konnte die Frau ihn in einem Gespräch abbringen. Sie habe so lange auf ihn eingeredet, bis er die Absicht, sie zuerst vergewaltigen und dann töten zu wollen, aufgab. Um ihn dazu zu bringen, mit ihr nun schnell wieder aus dem Waldstück herauszufahren, habe sie den Sex freiwillig über sich ergehen lassen, sagte der Strafkammervorsitzende in der Urteilsbegründung. Dieser Sex sei deshalb keine Vergewaltigung im Sinne des Strafrechts gewesen. Geblieben waren die Geiselnahme und die vorsätzliche Körperverletzung.

Die verhängten zwei Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt und der Angeklagte sofort freigelassen. Als Bewährungsauflage muss er 2 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.  Bernd Winckler