Zwischen Neckar und Alb

Männer attackieren 14-Jährigen

Gericht Bei einem Streit um Reinigungsarbeiten in einem Wernauer Bistro zieht einer der Kontrahenten plötzlich ein Messer.

Symbolbild.

Wernau. Zwei Schwerverletzte gab es nach einem zunächst verbalen Streit am Vormittag des 25. Juni dieses Jahres vor einem Bistro in Wernau. Zwei Beteiligte sitzen nun auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts. Der Vorwurf: gemeinschaftlicher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Die Anklageschrift gegen die beiden 33 und 52 Jahre alten Männer ist relativ kurz: Zunächst soll es an jenem Vormittag Streit um Reinigungsarbeiten in dem Bistro gegeben haben. Dabei wurde auch der 14-jährige Sohn des Inhabers leicht verletzt. Später sei die Angelegenheit zwischen den Streithähnen eskaliert, als einer der beiden Angeklagten mit einem Messer auf den Sohn losging und ihm Stichverletzungen zufügte.

Die Mutter des 14-Jährigen stellte sich daraufhin schützend vor das Kind, wurde aber dann ebenfalls durch Messerstiche und Schläge mit einer 105 Zentimeter langen Eisenstange auf den Rücken schwer verletzt. Insgesamt setzte es laut Anklage gegen den Sohn mehrere tiefe Stiche in den Oberkörper. Seine Mutter erlitt ebenfalls Messerstiche und Verletzungen am Rücken. Beide mussten sich im Krankenhaus Nürtingen einer Notoperation unterziehen.

Warum genau es zwischen den Parteien an jenem 25. Juni zu dem Streit kam, wird das Stuttgarter Schwurgericht erst am nächsten Prozesstag im Januar aufklären können. Gestern wurde aus Zeitgründen nur die Anklageschrift verlesen und das Verfahren dann auf den 11. Januar vertagt.

Beide Angeklagten wollen an diesem 11. Januar dann ausführlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen, wie ihre Verteidiger berichteten. Insgesamt hat die Stuttgarter Schwurgerichtskammer Verhandlungstermine mit der Vernehmungen von zwölf Zeugen und zwei Sachverständigen bis zum 26. Februar angesetzt. Bernd Winckler