Zwischen Neckar und Alb

Parkgebühren sind ein Aufreger

Preise Die Nürtinger Klinik sieht sich Vorwürfen ausgesetzt. Trotz unterschiedlicher Gestaltung sind die Gebühren im Umland auf demselben Niveau. Von Uwe Gottwald

Für viele Besucher sind die Parkgebühren an der Nürtinger Klinik ein Ärgernis.Foto: Jürgen Holzwarth
Für viele Besucher sind die Parkgebühren an der Nürtinger Klinik ein Ärgernis.Foto: Jürgen Holzwarth

Ein Patientenbesuch an der Nürtinger Medius-Klinik auf dem Säer beginnt mit dem Lösen eines Parkscheins - für manche ein Ärgernis. Schließlich gelten Kliniken als Daseinsvorsorge, weshalb der Landkreis Esslingen auch alle erdenklichen Anstrengungen unternommen hat, um die eigenen Medius-Kliniken aus dem defizitären Bereich herauszubringen und sie gleichzeitig weiter in öffentlicher Hand zu behalten, statt sie der Privatisierung preiszugeben. Der Landkreis ist immer noch zu 100 Prozent Gesellschafter der Kliniken mit den Standorten Nürtingen, Kirchheim und Ruit.

Warum aber die Gebühren fürs Parken? Die Medius-Kliniken erklären es mit wirtschaftlichen Gründen. Während medizinische Leistungen von Kassen vergütet werden, bliebe die Klinik auf den Kosten für Parkraum und dessen Unterhalt sitzen. Die Alternative wäre, diese Kosten aus Mitteln des Steuerzahlers, also aus der Kasse des Landkreises und somit von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen. „Die Medius-Kliniken konzentrieren sich auf den originären Krankenhausbetrieb. Die Parkraumbewirtschaftung gehört nicht zum Kerngeschäft und wurde deshalb an einen externen Parkraumbewirtschafter abgegeben“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der Pressestelle.

Schaut man auf die Parkgebühren, stellt man Unterschiede in der Tarifgestaltung fest. Das Parken auf dem Säer ist für die ersten 20 Minuten kostenlos. Für diejenigen, die nur jemanden absetzen oder abholen wollen, gibt es in der Nähe des Eingangs kostenlose Kurzeitparkplätze. Jede angefangene Stunde kostet 1,20 Euro. An der Filderklinik sind ebenfalls die ersten 20 Minuten frei, pro Stunde wird ein Euro fällig. Die Tübinger Universitätskliniken verlangen für die erste Stunde 1,50 Euro, dann geht es weiter in halbstündigen Schritten zu je 50 Cent. Damit kommen die Gebühren im Schnitt in etwa denen in Nürtingen gleich, doch ist die Staffelung eine andere. An der Klinik in Esslingen sind die ersten 15 Minuten frei, jede weitere 45 Minuten kosten 1,30 Euro. Mit Blick auf die Nachbarklinik schneidet Nürtingen damit noch etwas unter dem Durchschnitt ab.

Faktoren der Preisgestaltung

Dass unterschiedliche Gebühren damit zusammenhängen, dass manche Klinikbetreiber die Parkraumbewirtschaftung an private Betreiber vergeben haben, manche es in Eigenregie betreiben, lässt sich nicht feststellen. Zudem haben private Betreiber bezüglich der Gebührenerhebung keinen Freibrief. In Esslingen und Reutlingen heißt es, man habe sich ein Mitspracherecht bei Gebührensteigerungen gesichert. Von der Nürtinger Klinik wird dazu mitgeteilt: „Eine Steigerung der Parkgebühren ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.“

Einfluss auf die Tarifgestaltung nehmen laut den Sprechern der Kliniken noch andere Faktoren. So ist zum Beispiel die Erms­talklinik in Bad Urach bei den Gebühren ein positiver Ausreißer, obwohl sie in die Kreiskliniken Reutlingen GmbH eingebunden ist. In Urach kosten 30 Minuten 25 Cent, 60 Minuten jeweils 50 Cent. In Münsingen, ebenfalls derselben Gesellschaft angehörig, ist das Parken sogar kostenfrei. Der Reutlinger Kliniksprecher Eckard Zieker erklärt dazu: „In Münsingen liegt das Haus am Stadtrand, es gab dort genügend Fläche, während wir in Reutlingen mitten in der Stadt in die Höhe bauen mussten, was teurer ist.“ Und Zieker nennt noch einen Aspekt: „In Reutlingens Innenstadt müssen wir uns auch an den umliegenden Parkhäusern orientieren.“ Diesen Grund nennt auch Anja Dietze, Unternehmenssprecherin der Esslinger Klinik: „Auch wir liegen zentral, bei zu günstigen Preisen hätten wir wohl alle möglichen Nutzer, nur nicht diejenigen, für die das Parkhaus gedacht ist.“ Für Göppingen und die Nürtinger Klinik auf dem Säer, die beide fernab von Innenstädten liegen, gilt dieses Argument allerdings nicht.