Zwischen Neckar und Alb

Umstrittene Mietobergrenzen gelten jetzt

Wohnungsbau Der Kreistag beschließt neue Höchstsätze für Hilfeempfänger. SPD sieht sozialen Frieden gefährdet.

Wohnungsbau

Esslingen. Die neuen Mietobergrenzen sind beschlossen. Der Esslinger Kreistag hat dem sogenannten „schlüssigen Konzept“ mehrheitlich zugestimmt. Landrat Heinz Eininger verteidigte den Beschluss: „Niemand wird durch die Mietobergrenze in die Wohnungslosigkeit getrieben.“ Der Nachweis, dass es keine günstigere Wohnung gebe, sei jedoch unabdingbar. SPD, Linke und einige Grüne lehnten das Konzept ab. Die Gutachter gingen von falschen Voraussetzungen aus: Es gebe keine Leerstände und keine günstigeren Wohnungen für Hilfeempfänger. SPD-Sprecherin Solveig Hummel sah durch das Konzept gar den sozialen Frieden im Landkreis gefährdet.

Im Dezember 2016 hatte das Sozialgericht Stuttgart festgestellt, dass die Richtlinien des Landkreises zu den Mietobergrenzen nicht die Anforderungen des Bundessozialgerichts erfüllen. Die Kreisverwaltung hatte deshalb das Büro Rödl & Partner beauftragt, Daten gemeindegenau zu erheben und neue Grenzwerte zu berechnen. Nach den neuen Maximalwerten wohnen im Landkreis 1 900 Empfänger „unangemessen“. Von den 176 neuen Grenzwerten sind 57 niedriger als bisher. Das nicht veröffentlichte Gutachten machte seine Runde und rief den Protest von Sozialverbänden hervor. Kurz vor der Kreistagssitzung haben noch mehrere Oberbürgermeister den Landrat gebeten, die Datenbasis zu überprüfen und das Konzept noch einmal zu diskutieren. Die SPD-Fraktion stieg deshalb mit einem Vertagungsantrag in die Sitzung ein.

Eininger wies den Antrag zurück. Dann müsste der Kreis die Wohngeldsätze nehmen und zehn Prozent Aufschlag zahlen. Diesen Aufschlag - in der Summe etwa 500 000 Euro - erstatte der Bund nicht. Schlimmer aber wäre, dass der Landkreis damit auf dem Wohnungsmarkt preistreibend wirken würde. Der SPD-Antrag wurde mit 49 zu 28 Stimmen abgelehnt.

Freie Wähler, CDU und FDP stellten sich in der Debatte hinter den Landrat, auch die Grünen zogen mehrheitlich mit. Das Problem seien nicht die Mietobergrenzen, sondern der kaum mehr bezahlbare Wohnraum, sagte Bernhard Richter, Fraktionschef der Freien Wähler. Wenn der Hilfeempfänger mitwirke und nachweise, dass er keine günstigere Wohnung finde, dann werde ihm nicht gekündigt. Es sei nicht vorstellbar, dass die Verwaltung ein Thema eskalieren lasse, und die Folgen - Obdachlosigkeit - hinterher auf dem Rücken der Gemeinden ausgetragen würden. Ursula Merkle (CDU) verteidigte den Gutachteransatz, die Bestandsmieten einzubeziehen. Die „Mondmieten“, die man auf Online-Portalen finde, seien nur für wenige Vermögende gedacht. Solveig Hummel (SPD) ließ am Konzept kein gutes Haar. Die Verwaltung habe eine Firma gebucht, die große Immobilienunternehmen berate. Nun wundere man sich, dass die Obergrenzen niedriger liegen. Wenn Menschen um ihren Wohnraum bangen müssten, sei das „Sprengstoff für den sozialen Frieden“, so Hummel. Gefühlsmäßig seien die Mietobergrenzen zu niedrig angesetzt, sagte auch Marianne Erdrich-Sommer (Grüne), aber am Konzept könne sie nichts Unschlüssiges erkennen. Die Grünen beantragten aber, dass die Wirkung der neuen Obergrenzen geprüft und das Handeln der Verwaltung bei Härtefällen ausgewertet wird. Dem stimmte der Kreistag zu. Roland Kurz