Zwischen Neckar und Alb

Vater streitet schwerste Vorwürfe ab

Gericht Im Prozess gegen einen 50-jährigen mutmaßlichen Vergewaltiger stehen die Aussagen gegeneinander.

Gericht
Symbolbild

Stuttgart. Die Vorwürfe gegen einen 50-jährigen Familienvater vor dem Stuttgarter Landgericht, seine eigene 10- bis 13-jährige Tochter sexuell missbraucht zu haben, seien nicht wahr. So sagt es der Mann, der sich wegen 13 Missbrauchsverbrechen in den Jahren 2011 bis 2013 vor der Stuttgarter Jugendschutzkammer verantworten muss. Teilweise soll er sich an dem Kind im Schlafzimmer vergangen haben, als die Mutter in der Küche das Essen zubereitete, heißt es in der Anklageschrift.

Bisher hatte der Akademiker vor den Richtern des Landgerichts zu den Vorwürfen keine Stellung bezogen. Bei einem Anklagepunkt soll ein besonders schwerer Fall von Kindesmissbrauch vorliegen. Doch dies stimme nicht ganz, sagt der Angeklagte den Richtern, wobei er jedoch einen Teil der Vorwürfe zugibt. Gerade der „schwere Fall“ habe so aber nicht stattgefunden, lässt der inzwischen geschiedene Angeklagte wissen.

Als einen „besonders schweren Fall“ bezeichnet die Staatsanwaltschaft es, wenn ein Beschuldigter in den Körper des Opfers eingedrungen ist. Auch verschiedene andere Sex-Praktiken, die dem Mann vorgeworfen werden, hätten nicht stattgefunden, wehrt er sich. Die heute 17-jährige Tochter wiederholte die Vorwürfe bei den Vernehmungen allerdings. Die Polizei hatte das Kind damals schon vernommen und das Gespräch per Video aufzeichnen lassen. Die Aufzeichnung wurden im Gerichtssaal abgespielt - jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ebenfalls unter Öffentlichkeits-Ausschluss werden derzeit verschiedene Zeugen der Familie vernommen. Die Richter der Jugendschutzkammer wollen he­rausfinden, ob die Tochter des Angeklagten übertrieben hat. Immerhin geht es bei dem bisher nicht vorbestraften Mann um mehrere Jahre Freiheitsstrafe. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart zudem noch den Besitz kinderpornografischer Schriften und Filme vor. In einem Fall soll er der Tochter einen der Filme gezeigt haben.

Die Verhandlung soll noch drei Prozesstage andauern. Am 6. April wollen die Richter das Urteil verkünden.Bernd Winckler