Zwischen Neckar und Alb

Virus macht Landkreis zur Sperrzone

Tierhaltung Schafe und Rinder sind von der Blauzungenkrankheit betroffen. Verzehr von Fleisch und Milch ist unbedenklich.

Natur, Landwirtschaft
Schafe sind am meisten von dem Virus betroffen. Foto: Markus Brändli

Kreis. Im Landkreis Rastatt ist die so genannte Blauzungenkrankheit ausgebrochen, eine virale Infektionserkankung bei Wiederkäuern. Dadurch mussten die Behörden auch den Landkreis Esslingen zum Sperrgebiet erklären. Der Landkreis Esslingen weist aber darauf hin, dass die Krankheit für Menschen nicht gefährlich ist. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden.

Dennoch ist für das Kreisgebiet eine Verfügung erlassen worden, wonach sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung sowie die Haltung von Wildwiederkäuern, wie beispielsweise Damwild, dem Veterinäramt des Landratsamts unter Angabe des Standorts der Tiere mitzuteilen ist. Hierzu stellt das Veterinäramt den Haltern einen Meldevordruck zur Verfügung, der auf der Homepage des Landkreises Esslingen zum Herunterladen bereitgestellt wird.

Die im Landkreis Rastatt festgestellte Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) ist eine virusbedingte Infektion. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel milder verläuft. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken übertragen. Daher wird um den Ausbruchbetrieb die Einrichtung eines Restriktionsgebiets mit einem Radius von 150 Kilometern erforderlich. Das Sperrgebiet muss danach mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.

Der Export von Wiederkäuern sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen ist in der Regel nur zulässig, wenn die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben oder vorgeschriebene Laboruntersuchungen durchgeführt wurden. Kälber, die von Kühen mit einem wirksamen Impfschutz geboren wurden und innerhalb der ersten sechs Lebensstunden von ihren Muttertieren Kolostralmilch bekommen haben, können innerhalb von Deutschland in ein BTV-8-freies Gebiet verbracht werden. pm

Bei Fragen zur Seuchensituation informiert das Veterinäramt unter der Nummer 07 11/39 02-4 15 00