Polizeiberichte

Betrug durch vermeintlichen Geschäftsführer

Symbolbild

Landkreis Esslingen Nach einer schadensträchtigen Betrugsstraftat, die sich in den vergangenen Wochen zum Nachteil eines Unternehmens im Landkreis Esslingen ereignet hat, ermittelt derzeit die Kriminalpolizeidirektion Esslingen.

Ein Mitarbeiter des Unternehmens mit entsprechender Entscheidungsbefugnis hatte eine E-Mail erhalten, in der sich der Verfasser als Geschäftsführer bzw. Vorgesetzter ausgab und unter Geheimhaltung eine Geld-Überweisung auf ein ausländisches Konto anwies. Der Mann kam der schriftlichen Anweisung nach und veranlasste die verlangte Transaktion. Der finanzielle Schaden des Unternehmens liegt im sechsstelligen Bereich.

Die Masche des vermeintlichen Vorgesetzten ist der Polizei bereits bekannt. Schon seit Jahren versuchen Kriminelle, über diese sogenannte Geschäftsführermasche bei Firmen und Unternehmen hohe Geldbeträge zu erbeuten. Mit geringfügigen Abweichungen ist das Vorgehen der Betrüger eigentliche immer dasselbe. Oftmals nutzen die Täter die tatsächliche Abwesenheit von Vorgesetzten aus, wenn sie Geldforderungen in den fingierten E-Mails an die überwiegend mittelständischen Betriebe senden. In seltenen Fällen erfolgen auch telefonische Kontaktaufnahmen von angeblich beauftragten Vertretern. Meist wird in dem Schriftverkehr zusätzlich vorgegaukelt, dass der Vorgang größter Geheimhaltung unterliege und äußerst dringlich sei. In den E-Mails teilt der vermeintliche Vorgesetzte außerdem mit, er sei telefonisch nicht erreichbar, um eine direkte Kontaktaufnahme zu verhindern.

Die Polizei rät, beim Eingang derartiger E-Mails oder Anrufe vor einer entsprechenden Transaktion unbedingt persönlichen Kontakt mit der Firmenleitung aufzunehmen und die genutzte Mailadresse genau zu überprüfen. Oft weicht sie nur geringfügig von einer tatsächlich existenten Adresse ab. In vielen Fällen finden auch Vorabklärungen der Täter im Internet statt. Achten Sie darauf, welche Informationen über Firmenstrukturen und handelnde Personen Ihren Internetauftritten zu entnehmen sind. Bei einem Betrugsverdacht oder Ungereimtheiten sollten sich Betroffene außerdem an die Polizei wenden. lp