Holzmaden will weiteren Antrag stellen
Neuer Anlauf
für den Schuppen

Nach einem Rückschlag im Sommer gibt es für Wiesenbesitzer in Holzmaden neue Hoffnung: Die Gemeinde versucht ein weiteres Mal, in der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim den Weg für eine landwirtschaftliche Schuppenanlage zu ebnen.

Holzmaden. Einige Wiesenbesitzer und Hobby-Landbewirtschafter in Holzmaden haben einen großen Wunsch: Sie hätten gerne eine Gemeinschaftsschuppenanlage. Dort


Wieslesbesitzer
ziehen an 
einem Strang

könnten sie Geräte und Maschinen abstellen, die sie zur Pflege von Streuobstwiesen und kleinen Äckern brauchen. In den vergangenen eineinhalb Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass sich dieser Traum nicht so leicht erfüllen lässt.

Erst galt es, innerhalb des Gemeinderats und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Esslingen einen praktikablen Weg und einen geeigneten Standort zu finden. Als dies geschafft war, ließ die Verwaltungsgemeinschaft Weilheim die Urweltgemeinde allerdings mit ihrer Wunschlösung abblitzen.

Jetzt möchte die Gemeinde Holzmaden einen weiteren Vorstoß im Gemeinsamen Ausschuss der Stadt Weilheim und der Gemeinden Bissingen, Neidlingen, Ohmden und Holzmaden wagen. „Ich bin zuversichtlich, dass der Gemeinsame Ausschuss dieses Mal zustimmt“, zeigt sich Holzmadens Bürgermeister Jürgen Riehle überzeugt. Der Grund für seine Zuversicht liegt in einer abgespeckten Formulierung, die der Holzmadener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen hat. „Es gibt eigentlich keinen Grund, den Antrag nicht zu genehmigen“, so Riehle.

Beantragt werden soll nun lediglich, den Flächennutzungsplan zu ändern und in der Nähe des Holz­madener Schützenhauses ein Gebiet für eine Gemeinschaftsschuppenanlage auszuweisen. „Eine ähnliche Formulierung hatte ich vor einem dreiviertel Jahr schon einmal vorgeschlagen“, erinnert sich Bürgermeister Jürgen Riehle. Das sei dem Gemeinderat aber nicht weit genug gegangen.

Das Gremium hatte sich stattdessen dafür ausgesprochen, dem Gemeinsamen Ausschuss gleich eine konkrete Flächenuntergrenze von 30 Ar zu empfehlen – und damit einen heiklen Punkt getroffen. Denn die Krux bei der Genehmigung von Gemeinschaftsschuppenanlagen ist immer die Fläche, die die Interessenten bewirtschaften. So genehmigt das Landratsamt grundsätzlich nur Anlagen, wenn die Nutzer jeweils mindestens 1,5 Hektar Land pflegen. Sollen die Gerätelager auch Wiesenbesitzern zur Verfügung stehen, die weniger Grund bewirtschaften, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig – und eben dieser muss die Verwaltungsgemeinschaft zustimmen.

Im Juli waren sich die Bürgermeister von Weilheim, Bissingen, Neidlingen und Ohmden einig, dass die von Holzmaden beantragten 30 Ar zu wenig seien. Eine Haltung, die Holzmadens Bürgermeister Jürgen Riehle gut verstehen kann – umso mehr, wenn sie einheitlich für den ganzen Verwaltungsraum gelten soll. „Das ist weit unter einem Level, das vernünftig ist“, glaubt er. Etwas höher sollte die Untergrenze seiner Ansicht nach schon liegen – auch wenn 1,5 Hektar für die kleine Gemarkung Holzmaden ebenfalls unrealistisch seien. „Da muss es einen Kompromiss geben“, so Riehle. Für eine individuelle Lösung plädiert hatte von Beginn an Matthias Berg, Erster Landesbeamter und Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Esslinger Landratsamt. Schließlich sei jede Kommune anders und benötige eine für sie geeignete Lösung, um all diejenigen zu unterstützen, die zum Erhalt der Streuobstwiesen beitragen.

Bevor die Planungen für die Gemeinschaftsschuppenanlage beim Schützenhaus weitergehen und Fragen zu Bauherrschaft und Mindestfläche geklärt werden können, gilt es nun erst einmal, die Entscheidung der Verwaltungsgemeinschaft zum neu formulierten Antrag der Urweltgemeinde abzuwarten. „Ich hoffe, dass der Gemeinsame Ausschuss auch mal Holzmadens Interessen berücksichtigt“, betonte Gemeinderat Michael Thiehoff.