Führerscheinstelle verwarnt Jugendliche, die sich ins Koma saufen, mit der „Gelben Karte“
Party mit Nachspiel

Jugendliche, die sturzbetrunken durch die Straßen torkeln oder nicht mehr ohne fremde Hilfe nach Hause finden, hatten bisher kaum handfeste Konsequenzen zu befürchten. Künftig könnte die Party ein Nachspiel haben: Wer mehrmals auffällig wird, darf im schlimmsten Fall keinen Führerschein machen.

Kreis Esslingen. „Wer säuft, läuft“, „Wer randaliert, verliert“ – mit solchen Sprüchen macht die Stadt Pforz­heim auf ihrer Homepage Jugendliche auf die Konsequenzen aufmerksam, die ihnen drohen, wenn sie mehrmals im Vollrausch angetroffen werden oder sich notorisch aggressiv verhalten. Auch der Landkreis Esslingen beteiligt sich seit Kurzem an der Aktion „Gelbe Karte“, die bundesweit in vielen Städten und Landkreisen läuft. Das Prinzip ist überall dasselbe: Wer einmal auffällig wird, bekommt eine Verwarnung. Wer häufig randaliert, übermäßig Alkohol trinkt oder Drogen konsumiert, darf möglicherweise keinen Führerschein machen.

Als einen „Schuss vor den Bug“ bezeichnet Wolfgang Schröder, Leiter der Führerscheinstelle im Landratsamt, die Aktion, die er für sinnvoll hält: „Der Führerschein ist ja schon ein Druckmittel.“ Wenn Jugendliche bisher auffällig geworden seien, habe man nicht viel machen können. Künftig läuft es so: Wenn Polizeibeamte Jugendliche aufgreifen, die sich aggressiv verhalten oder nicht mehr Herr ihrer Sinne sind, haben sie die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die Führerscheinstelle zu benachrichtigen.

Die Führerscheinstelle schickt den Jugendlichen und ihren Eltern eine „Gelbe Karte“. Darauf sind zum einen die Beratungsangebote für Jugendliche im Landkreis, wie zum Beispiel die Jugend- und Drogenberatung, die Suchtberatungsstellen sowie die Psychologischen Beratungsstellen, abgedruckt. Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass bei einem zweiten Verstoß der Führerscheinerwerb in Gefahr ist.

„Wenn es bei der Gelben Karte bleibt, dann hat das keine Konsequenzen“, erklärt Wolfgang Schröder. Schließlich sei das Schreiben „nur“ als Verwarnung gedacht. Bei Wiederholungstätern oder solchen, die sich vor dem Erhalt der Gelben Karte schon einmal etwas haben zu Schulden kommen lassen, kann die Führerscheinstelle ein psychologisches Gutachten anfordern, das dem Betroffenen die Eignung attestiert – oder eben nicht. „Beim Führerschein geht es ja nicht nur darum, ob einer fahren kann und die Praxis beherrscht, sondern ob er auch wirklich für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist“, sagt Wolfgang Schröder. Bei Gewaltdelikten genauso wie bei exzessivem und sorglosem Alkoholkonsum seien Zweifel begründet.

Auch wer schon einen Führerschein hat und im Vollsuff in der Öffentlichkeit angetroffen wird, riskiert eine Gelbe Karte. Die Konsequenzen sind dieselben wie bei den Fahranfängern: Bei Wiederholung droht ein psychologisches Gutachten.

Thomas Pitzinger, Leiter des Kirchheimer Polizeireviers, findet den präventiven Aspekt der „Gelben Karte“ positiv. „Falls es Jugendliche davon abhält, weitere Taten zu begehen, ist es zu begrüßen“, findet er. Bisher seien allerdings keine Fälle an die Führerscheinstelle weitergegeben worden. Allerdings bekomme auch nicht jeder Jugendliche, der einmal betrunken in der Öffentlichkeit aufgefallen sei, sofort eine Verwarnung. In Extremfällen würden zunächst die Jugendlichen und ihre Eltern zum Gespräch einbestellt. Wenn nötig, werde die Drogenberatung um Hilfe gebeten. Das sei schon heute gängige Praxis. „Wenn jemand aber nicht kooperiert oder aggressiv auftritt, können wir die „Gelbe Karte“ künftig einsetzen“, so Pitzinger.