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Kurze Chronologie der Kartell-Geschichte

Von 2001 bis 2008 beschäftigte sich das Bundeskartellamt mit der Holzvermarktung in Baden-Württemberg. Das Ergebnis war eine sogenannte „Verpflichtungszusage“, die zu einigen Änderungen im Holzverkauf führte.

Ab Herbst 2012 ermittelte das Bundeskartellamt erneut gegen BW in Sachen Holzverkauf.

Im Herbst 2014 wurde ein Kompromiss gefunden, der in eine erneute Verpflichtungszusage mündete. Diese wurde durch das Bundeskartellamt letztlich doch nicht akzeptiert.

Im Juli 2015 erging durch das Bundeskartellamt eine „Untersagungsverfügung“, gegen die das Land gerichtlich vorging.

Im März 2017 gab es den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der die Haltung des Bundeskartellamts weitestgehend bestätigt.

Im April 2017 beschließt die Landesregierung, Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März einzulegen. pm