Kirchheim

Angeklagte gesteht plötzlich

Staatsanwältin fordert fünfeinviertel Jahre Haft für Brandstiftung und Diebstähle

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat die 43-jährige ehemalige Angestellte einer Spielhalle am vorletzten Prozesstag ein Geständnis abgelegt.

BERND WINCKLER

Kirchheim/Stuttgart. Bisher hatte die 43-jährige Frau vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer den Vorwurf der Brandstiftung in der Kirchheimer Spielhalle Las Vegas und damit auch den versuchten Mord an Hausbewohnern kategorisch von sich gewiesen.

Auch die Diebstähle beim Einfüllen der Geldspielautomaten ihres Arbeitgebers hatte sie bestritten und die Richter dadurch gezwungen, eine umfangreiche Beweisführung mit Vernehmungen zahlreicher Zeugen durchzuführen. Bei dem Brand in der Kirchheimer Spielhalle war ein Schaden von 85 000 Euro entstanden.

Gestern früh gab der Verteidiger der 43-Jährigen in ihrem Auftrag dem Gericht eine Erklärung zum Tatvorwurf ab: Demnach gebe seine Mandantin alle Vorwürfe zu. Als Grund der Gelddiebstähle in Höhe von 1 850 Euro meinte sie, dass ihr Pferd schwer krank sei und sie nicht die Mittel hatte, den Tierarzt zu bezahlen. Sie habe vorgehabt, die entwendeten Gelder wieder in die Kassen zurück zu legen. Dazu benötigte sie aber Zeit. Und die wollte sie durch die Brandlegung hinauszögern, weil sie wusste, dass jede Woche eine elektronische Kassenprüfung anstand. Bei einem Feuer würde die verschoben.

Durch ihren Verteidiger ließ sie mitteilen, dass es ihr leid tue und die Tat nicht zu rechtfertigen sei. Sie habe sich auch in einer sehr instabilen Lebenslage befunden. Ein Gutachter bescheinigte ihr allerdings die volle Schuldfähigkeit, obwohl die Tat für sie selbst eine Art Tragödie sei.

Für die Staatsanwältin ist dies auch keine Entschuldigung. Die Anklägerin ist zwar der Meinung, dass der versuchte Mord an vier Hausbewohnern nicht mehr nachweisbar ist, weil die Angeklagte nicht wusste, dass die Menschen in der Tatnacht tatsächlich im Gebäude waren. Aber für die vorsätzliche Brandstiftung allein beantragte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren – für die Gelddiebstähle aus den Automatenkassen noch mal neun Monate. Zusammengezogen sind dies fünf Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, dass die Beschuldigte bei der Brandlegung genau wusste, dass ein Feuer entstehen kann und nimmt ihr nicht ab, dass nur Rauchentwicklung geplant war.

Das Urteil soll am morgigen Freitag gesprochen werden.