Kirchheim

Angeklagter beteuert weiterhin seine Unschuld

Prozess Ein 23-jähriger arbeitsloser Verkäufer soll nach einer Party in einem Kirchheimer Lokal eine 20-jährige Besucherin vergewaltigt haben. Von Bernd Winckler

Symbolbild

Es war die Nacht vom 17. auf den 18. April vor zwei Jahren. In einer Tanzbar in Kirchheim fand eine Abi-Party unter jungen Leuten statt. Dabei wurde auch reichlich Alkohol konsumiert, wie sich später herausstellte. Der Angeklagte soll ebenfalls reichlich tief ins Glas geschaut haben. Er, das gibt er jetzt vor Gericht auch zu, habe der ebenfalls anwesenden 20-Jährigen Drinks spendiert, die sie auch angenommen habe. Laut der Anklage soll er dann kurz nach Mitternacht die junge Frau aufgefordert haben, für die Drinks eine Gegenleistung zu erbringen - in Form von Sex.

Dieses unmoralische Angebot habe die Frau trotz ihrer leichten Angetrunkenheit allerdings strikt abgelehnt, worauf der Angeklagte laut dem Vorwurf der Anklage nicht eingegangen sei und zur Gewalt gegriffen habe. Er habe sie umfasst, grob unter die Kleidung gegriffen und sie letztlich vergewaltigt.

Doch bereits bei den Aussagen der 20-Jährigen vor dem Amtsgericht in Kirchheim waren die Richter nicht ganz von der Schuld des 23-jährigen Angeklagten überzeugt. In dieser ersten Instanz war er deshalb vom Vorwurf einer vollendeten Vergewaltigung auf Staatskosten freigesprochen worden, wogegen allerdings die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Berufung einlegte - mit dem Ziel, jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht doch noch einen Schuldspruch herbeizuführen. Daher wird der Fall nunmehr vor der 41. Strafkammer ganz neu verhandelt.

Tat soll erfunden sein

Und auch hier beteuert der 23-Jährige weiter seine Unschuld. Er berichtet, dass er in jener Aprilnacht zwar bei der Party in Kirchheim mit Freunden dabei war und dass er der jungen Frau auch Drinks spendierte. Man habe mehrere Tequilas getrunken. Auch die Frau habe viel Alkohol konsumiert und sei hinterher sehr betrunken gewesen, sagt er. Sie habe sogar nicht mehr richtig laufen können, sei nur noch herumgetorkelt, habe wirres Zeug geredet und herumgespuckt. Als er sich dann einem anderen Mädchen zuwandte, sei sie plötzlich eifersüchtig und lautstark geworden. Letztlich habe die Event-Leitung sie nach draußen geschickt. Damit sei für ihn die Sache beendet gewesen.

Nie und nimmer habe er von der Frau sexuelle Gegenleistungen für die Getränke gefordert, geschweige denn sich an ihr vergriffen. Wörtlich sagt der Beschuldigte: „Ich habe das niemals gemacht!“ Die 20-Jährige habe die Vergewaltigung erfunden, aus Rache gegen ihn, weil er in ihrem Beisein eine andere geküsst habe.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde jetzt auch in der zweiten Instanz vor dem Landgericht die Zeugin vernommen. Sie soll dabei die Vorwürfe, die sie bereits vor dem Amtsgericht Kirchheim gemacht hatte, wiederholt haben. Die Stuttgarter Richter müssen dabei abwägen, wer von den beiden die Wahrheit sagt.

Weitere sechs Zeugen wollen die Richter der 41. Kammer in der Sache zusätzlich noch vernehmen. Für die Staatsanwältin ist klar, dass der Freispruch des Kirchheimer Amtsgerichts aufgehoben und hier ein Urteil mit Freiheitsstrafe gegen den 23-Jährigen gesprochen werden muss.

Ob es dazu kommt oder ob der Freispruch bestätigt wird, soll sich am Freitag dieser Woche erweisen. Bis dahin ist der Prozess zunächst vertagt worden.