Kirchheim

Angeklagter will aussagen

Prozess Der 31-Jährige, der im März einen jungen Syrer mit einer Schere attackierte, war womöglich im Drogenrausch. Bernd Winckler

Symbolbild

Kirchheim. Ein 31-jähriger Tunesier muss sich seit gestern vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten: Ihm wird versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie ein besonders schwerer räuberischer Erpressungsversuch vorgeworfen.

Der Angeklagte soll am 6. März dieses Jahres in Kirchheim ohne Anlass einen 20-jährigen Syrer mit einer Schere lebensgefährlich verletzt und zusammen mit einem anderen Täter vier Tage zuvor in Esslingen einen Raubversuch begangen haben.

Der bereits bei der Polizei als äußerst aggressiv bekannte tunesische Asylanwärter soll laut der Anklage zusammen mit einem noch unbekannten Täter am Morgen des 2. März dieses Jahres in einer Esslinger Gaststätte einen mutmaßlichen Drogendealer verprügelt und verletzt haben. Vier Tage später soll er dann in der Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft in der Jesinger Straße Streit mit einem 20-jährigen Syrer angefangen und den jungen Mann daraufhin schwer verletzt haben. Im Verlauf dieses Streits soll der Beschuldigte plötzlich eine Schere mit 15 Zentimeter langen spitzen Schenkeln gegen das Opfer eingesetzt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass der 31-Jährige damit zumindest billigend den Tod des Syrers in Kauf genommen habe. Der Mann wurde schwer am Hals, dem Kopf und der Schläfe verletzt. Durch die Attacke mit der Schere habe der Angeklagte auch einen Knorpel im Kopfbereich des Opfers durchtrennt, was zu einer Not-Operation führte.

Die Hintergründe der Vorwürfe sind am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer allerdings noch nicht zur Sprache gekommen. Nach der Verlesung der Anklageschrift mussten die Richter einen anderen schwerwiegenden Fall, bei dem es um Mord geht, aus terminlichen Gründen kurzfristig fortsetzen.

Im Vorfeld aber hat der Verteidiger des Tunesiers bereits angekündigt, dass der Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung nehmen wolle und dass ein psychiatrischer Sachverständiger zur Frage eingeschaltet werde. Möglicherweise ist der Angeklagte schwer drogenabhängig und könnte die beiden vorgeworfenen Taten im Drogenrausch begangen haben. Die Verhandlung wurde auf Montag, 8. Juli, vertagt.