Kirchheim

Arbeitgeber in der Pflicht

Ausgleichsabgabe Bis 31. März muss die Arbeitsagentur informiert werden.

Münzen
Symbolbild

Region. Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Laufe des Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen - eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Mit der rechtzeitigen Meldung vermeiden die Firmenchefs eine Ordnungswidrigkeit. Wenn eine Anzeige unvollständig oder falsch ausgefüllt ist oder verspätet eintrifft, droht ein Bußgeld. pm

 

Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochentags von 9.30 bis 11.30 Uhr unter der Nummer 0 71 61/9 77 03 33 beantwortet. Das gilt für Arbeitgeber in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.