Infoartikel

Aus der Satzung des Vereins „Schwäbisches Streuobstparadies“

Der Verein „Schwäbisches Streuobstparadies“ hat stimmberechtigte Mitglieder und nicht stimmberechtigte Fördermitglieder. Stimmberechtigte Mitglieder sind zum Beispiel die Städte und Gemeinden, die Landkreise, das Land, Vereine und Verbände, Betriebe und Initiativen, die den Vereinszweck verfolgen sowie Hochschulen und Bildungseinrichtungen mit Bezug zum Thema Streuobst, Natur- und Umweltschutz oder Tourismus im Vereinsgebiet. Privatpersonen und sonstige Betriebe können nach entsprechender schriftlicher Erklärung dem Verein beitreten. Sie zahlen zwar einen Beitrag, haben aber kein Stimmrecht. Zur Deckung seiner Aufgaben erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Landkreise zahlen beispielsweise 7 000 Euro, Städte und Gemeinden je nach Einwohnerzahl zwischen 500 und 2 500 Euro, Familienbetriebe 100 Euro. Vereine, Verbände und Initiativen werden mit mindestens 100 Euro zur Kasse gebeten, Bildungspartner ebenfalls mit 100 Euro. Fördermitglied kann man ab einem Beitrag von 50 Euro werden. Gemeinnützige Vereine sind anders als ursprünglich geplant beitragsfrei. Müssten sie einen Beitrag zahlen, würden sie Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.adö