Kirchheim

Bauträger binden sich freiwillig

Bebauungspläne Auch ohne bestehende Sozialbauverpflichtung halten sich zwei Investoren an die geforderten Quoten.

Kirchheim. Zwei Bebauungspläne hat der Kirchheimer Gemeinderat jetzt deutlich vorangebracht: „Südlich der Schöllkopfstraße - östlicher Teil“ mit dem Satzungsbeschluss und „Wangerhaldenbach“ mit einem ergänzenden Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss. Kernpunkt in beiden Fällen war die Aufnahme einer Sozialbauverpflichtung für die jeweiligen Vorhabenträger. Der „Wangerhaldenbach“ war deswegen eigens auf November vertagt worden, weil der Gemeinderat die Sozialbauverpflichtung bis jetzt immer noch nicht verabschiedet hat.

Trotzdem haben sich mittlerweile in beiden Fällen die künftigen Bauherren dazu bereit erklärt, eine mehr oder weniger freiwillige Verpflichtung einzugehen. An der Einmündung der „Badwiesen“ in die Schöllkopfstraße hätte die Kreisbau als Investor sowieso vorgesehen, wie gefordert 15 Prozent der 40 neuen Wohnungen nach den Vorgaben der Wohnbauförderung BW zu vergeben, weil das zu ihrer Geschäftspolitik gehört.

Aber auch am Wangerhaldenbach will sich der Investor inzwischen vertraglich auf 25 Jahre verpflichten, fünf von insgesamt 43 Wohnungen sozialgebunden, also zu günstigeren Konditionen abzugeben. Diese fünf Wohnungen gehören aber nicht zu den Gebäuden in Bachnähe, sondern zu den drei größeren Blöcken direkt an der B 297 am Ortsausgang in Richtung Schlierbach.Andreas Volz