Kirchheim

Bis 7 Uhr müssen Wege geräumt sein

Winterdienst ­Anlieger müssen bei Eis und Schnee für ein sicheres Passieren der Geh- und Radwege sorgen.

Kirchheim. Aufgrund der aktuel­len Schneefälle weist die Stadt Kirchheim in einer Pressemittei­lung auf die Räum- und Streupflicht hin. Straßenanlieger müssen für ein sicheres Passieren der angrenzenden Geh- und Radwege sorgen. Nur zu streuen reiche dabei nicht, das Reinigen und Schneeräumen gehört auch dazu.

Auf Gehwegen und Fuß- und Radwegen ist in einer solchen Breite zu räumen oder zu streuen, dass für Fußgänger ein gegenseitiges Begegnen möglich ist. Gibt es keinen Gehweg, so gilt nach der Satzung der Stadt Kirchheim eine Räum- und Streupflicht für die seitliche Fläche am Rande der Fahrbahn in einer Breite von zwei Metern. Diese Regelung trifft, so die Ordnungsabteilung der Stadtverwaltung, auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen zu.

An Werktagen müssen die Gehwege montags bis freitags bis spätestens 7 Uhr, samstags bis spätestens 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Auch wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, geräumt oder gestreut werden. Diese Pflicht endet laut Satzung der Stadt Kirchheim erst um 20 Uhr.

Beim Streuen, so die Stadtverwaltung, müsse Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur ausnahmsweise bei extremen Wetterlagen, etwa bei überfrierendem Regen, verwendet werden. Der Einsatz von Salz ist dabei auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Zudem sei darauf zu achten, dass Schmelzwasser nicht zu Bäumen oder Grünflächen abfließt. pm