Kirchheim

Brandstifter warnte Bewohner

Prozess Ein 26-Jähriger zündete in Jesingen die Fußmatte der Scientology-Geschäftsstelle an. Ein paar Tage vor der Tat wurde er aus der Psychiatrie entlassen. Von Bernd Winckler

Erst klingelte der Mann an der Tür der Scientology-Geschäftsstelle und dann zündete er die Fußmatte an. Archiv-Foto: Jean-Luc Ja
Erst klingelte der Mann an der Tür der Scientology-Geschäftsstelle und dann zündete er die Fußmatte an. Archiv-Foto: Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Ist der 26-Jährige, der am 23. Februar in Jesingen das Geschäftshaus der Scientology-Kirche anzündete, wirklich psychisch krank? Am zweiten Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht bestätigte ein Zeuge, dass der Beschuldigte vor der Brandlegung versucht habe, die Bewohner „höflich“ zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.

Großer Schaden ist bei dem Feuer nicht entstanden. Die Kirchheimer Feuerwehr geht von rund 5 000 Euro aus. Die Richter der Stuttgarter Schwurgerichtskammer wollen jetzt aber herausfinden, wo das eigentliche Motiv für die Brandstiftung liegt. Immerhin befanden sich fünf Menschen in dem Haus. Nicht umsonst lautet der Vorwurf gegen den 26-Jährigen versuchter Totschlag in fünf Fällen.

Zum Tatablauf selbst schweigt der Angeklagte. Bei der Festnahme unmittelbar nach der Tat hat der Verdächtige aber Angaben bei einem Kriminalbeamten gemacht. Danach habe er den Entschluss, das Gebäude in Jesingen einzuäschern, bereits am frühen Morgen des Tattages gefasst. Und zwar, weil er einen Hass auf Juden und die sogenannten Illuminatis (eine Geheimgesellschaft der Erleuchteten) habe.

Bevor er sich an einer Tankstelle bei Esslingen die Saftflasche mit Superbenzin abfüllte, habe er aber bei sich zu Hause noch eine Flasche Schnaps getrunken. In Kirchheim angekommen, habe er einen Taxifahrer nach der Adresse der Scientologen-Kirche gefragt und auch die entsprechende Auskunft bekommen. Dass alles erzählte er dem Kriminalbeamten.

Er sagte ihm auch, dass er an der Eingangstüre geklingelt habe, um zum einen das Feuer innen zu legen und zum andern die Bewohner „höflich“ - wie es der Kriminalbeamte jetzt im Zeugenstand zitiert - aus dem Haus zu bitten. Er habe vorgehabt, den Leuten zu sagen, sie müssen raus, weil er jetzt das Gebäude anzündet. Doch auf sein Klingeln habe niemand geöffnet, weshalb er den Inhalt der Flasche auf die Fußmatte vor dem Haus schüttete und anzündete.

Mann ist psychisch krank

Danach überquerte der Angeklagte die Straße und beobachtete auf der gegenüberliegenden Seite das Feuer. Minuten später nahm ihn die Polizei an Ort und Stelle fest. Die Beamten fanden schnell he­raus, dass der Angeklagte erst fünf Tage zuvor aus dem psychiatrischen Krankenhaus Nürtingen entlassen wurde. Dort befand er sich wegen einer paranoiden Störung zur stationären Behandlung. Daher geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er schuldunfähig ist und in diesem Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wie stark seine Wahnkrankheit ist, darüber wird am 22. September eine psychiatrische Sachverständige berichten.

Die insgesamt zehn Vorstrafen, die bei Gericht inzwischen verlesen wurden, beinhalten Taten wie Waffenbesitz, Körperverletzungen, Leistungs-Erschleichung, Rauschgiftbesitz, Bedrohung und Beleidigung sowie Trunkenheit im Verkehr. Er soll nach dem Antrag der Anklage in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden.