Infoartikel

Darüber wurde abgestimmt

Der Beschlussantrag, über den die VfL-Mitglieder zu entscheiden hatten, im Wortlaut: „Der VfL Kirchheim soll ein Sportvereinszentrum mit einem Investitionsvolumen in Höhe von circa 4,3 Millionen Euro brutto auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs errichten. Es soll eine Fremdkapitalaufnahme von circa 4,3 Mil­lionen Euro zur Finanzierung des Sportvereinszentrums erfolgen. Die Vereinsgaststätte mit Kegelbahnen und Gymnastikhalle soll an die Stadt Kirchheim veräußert und von der Stadt Kirchheim im Tausch ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zum Bau eines Sportvereinszentrums erworben werden. Der Vorstand wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erforderlichen Verträge zu schließen und Maßnahmen zu treffen, um das Projekt sach- und zeitgerecht zu erstellen. Dieser Beschluss gilt für den Fall, dass eine Bürgschaft der Stadt Kirchheim bewilligt wird, der Grundstückserwerb (Erbbaurechtsbestellung) für den Bau mit der Stadt Kirchheim zustande kommt und die erforderlichen Darlehen von den Kreditinstituten bewilligt werden. Wird eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Beschluss hinfällig.“