Kirchheim

Debatte um Brandschutz endet im Patt

Schulen Kirchheim muss Millionen in die Si­cherheit öffentlicher Gebäude stecken. Das führt zu Grundsatzdiskussionen im Technik- und Umweltausschuss. Von Andreas Volz

Der Brandschutz an den Kirchheimer Konrad-Widerholt-Schulen bleibt ein „heißes Thema“. Teile des Gemeinderats plädieren für eine
Der Brandschutz an den Kirchheimer Konrad-Widerholt-Schulen bleibt ein „heißes Thema“. Teile des Gemeinderats plädieren für eine abgespecktere und günstigere Version.Foto: Carsten Riedl

Neue Runde im „Brandschutz-Streit“ um die Kirchheimer Konrad-Widerholt-Schulen: Im April hatte der Gemeinderat gefordert, einen Kompromiss zwischen den beiden günstigsten Varianten auszuarbeiten. Diese Aufgabe hat die Verwaltung nun punktgenau erledigt. Hatte die eine Variante zuvor bei 1,4 Millionen Euro gelegen und die andere bei 2,2 Millionen, ist nun der exakte Mittelwert veranschlagt: Brandschutzmaßnahmen für 1,8 Millionen Euro. Das wäre eigentlich ein beachtlicher Erfolg des Gemeinderats - wenn man bedenkt, dass weitere Varianten mit sehr viel höheren Zahlen aufgewartet hatten: mit 3,1 und sogar 3,6 Millionen Euro.

Ist jedes Risiko auszuschließen?

Den Mitgliedern des Technik- und Umweltausschusses ging es jetzt aber nicht so sehr um das Einsparen von 400 000 Euro, sondern um Grundsätzliches: um Sinn und Unsinn aktueller Brandschutzbestimmungen sowie um die Frage, ob sich jegliches Lebensrisiko zu hundert Prozent ausschließen lässt und - wenn nein - ob man dann jemanden finden kann, der trotzdem die Verantwortung trägt.

Hans-Peter Birkenmaier (Freie Wähler) mahnte auch beim Brandschutz den Bestandschutz für älte­re Gebäude an, die nur dann an die aktuell gültigen Kriterien anzupassen seien, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben bestünde. Eine solche Gefahr sieht er aber nicht gegeben in dem Gebäude an der Bismarckstraße, das zwei Schulen beherbergt: die Grundschule sowie das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum. Wenn die vorhandenen Treppenhäuser komplett eingehaust werden und zudem alle Vitrinen von den Fluren verschwinden müssen, dann „tun wir der Schule damit nichts Gutes“. Seiner Ansicht nach genügt es, das geplante Außentreppenhaus an der nordöstlichen Ecke anzubringen und ansonsten die Rauchmeldeanlage auf Vordermann zu bringen.

Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Thilo Rose fragt sich, wie konkret denn das Risiko einer „konkreten Gefahr“ bewertet worden sei. „Ein Brand kann immer ausbrechen“, reiche ihm als Antwort nicht aus: „Tagsüber ist in dem Gebäude so viel los, dass ein Brand nicht lange unentdeckt bleibt.“ Gefahr für Leib und Leben bestehe daher nicht im Übermaß, weil sich beide Schulen räumen ließen, bevor es gefährlich wird.

Hans Kiefer (CIK) sieht in der Verrauchung das große Problem: „Deswegen ist ein abgeschlossener Rettungsweg sicher zielführend und richtig.“ Auf diesen Zusammenhang weist auch Bürgermeister Günter Riemer gebetsmühlenartig hin: „Die untere Baurechtsbehörde hat hier keinen Einfluss auf das, was wir entscheiden. Sie macht uns ganz einfach auf Mängel aufmerksam, die wir dann irgendwie beheben müssen.“

Allzu schnell lassen sich die Mängel an den KW-Schulen aber nicht beheben. Der Antrag der Frauenliste auf Vertagung wurde im Ausschuss zwar noch abgelehnt. Aber danach endete der Vorschlag der Verwaltung, die 1,8 Millionen Euro in die Hand zu nehmen, mit einem Patt: Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen gab es jeweils fünf. Damit ist nichts entschieden, und das hilft auch nicht weiter. Günter Riemer meinte nach der Abstimmung: „Ich denke, wir werden gegen die Entscheidung vorgehen müssen.“

Die aktuelle Brandschutz-Runde geht also in die Verlängerung.

Was das Patt im Ausschuss bedeutet

Die Stadtverwaltung hält daran fest, dass es keinen Handlungsspielraum gibt und dass beim Brandschutz an den KW-Schulen keine Abstriche mehr möglich sind. Sparen ließe sich nur noch, wenn Brandschutzglas durch Beton ersetzt wird.

Weil es im Ausschuss für die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Mehrheit gab, kann die Stadt - aus Sicht der Verwaltung - ihrer Verpflichtung zum Brandschutz nicht nachkommen. Somit ließe sich der Beschluss als rechtswidrig ansehen.

Die Gemeindeordnung schreibt vor: „Der Bür- ­germeister muss Be- ­schlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind.“ Es würde eine Sondersitzung folgen und danach die Einschaltung der Rechtsaufsicht.vol