Lokale Wirtschaft

Die Lindachallee bittet zur Kasse

Aufregung um mögliche Erschließungsbeiträge für eine viele Jahrzehnte alte Straße

Wer ein Haus kauft in einem alten Wohngebiet, spart auf jeden Fall eines: Erschließungs­kosten. Wirklich? Im Klosterviertel werden Anwohner derzeit eines Besseren belehrt. Um den Ausbauzustand der Lindachallee bahnt sich ein skurriler Rechtsstreit an.

Lindachallee , Kirchheim unter Teck
Lindachallee , Kirchheim unter Teck

Kirchheim. Die Bürger im Klosterviertel sind alarmiert. Zwar wünschen sich viele schon lange die Sanierung der von Schlaglöchern übersäten Lindachallee. Der Ausbau des Sträßleins ist deshalb längst per Gemeinderatsbeschluss ins Auge gefasst, 300 000 Euro weist der Haushalt dafür aus. Doch plötzlich ist von Erschließungsbeiträgen die Rede. Die Lindachallee gibt es doch schon ewig, verstehen die Anwohner die Welt nicht mehr. Die Lindachallee ist nicht vorhanden, argumentiert die Verwaltung.

Dahinter steckt das komplizierte Erschließungsbeitragsrecht. In seine Feinheiten führte die Mitglieder des Ausschusses für Technik jetzt Bauverwaltungsamtsleiterin Christine Ulmer auf sehr pragmatische Weise ein. Die Beschäftigung mit dem Thema dürfte sich lohnen, denn angeblich werden auch Anwohner einzelner anderer Straßen noch von Erschließungskosten überrascht werden.

Laut Erschließungsbeitragsrecht würden dann keine Beiträge anfallen, wenn die Straße „historisch“ wäre oder „vorhanden“, wie Ulmer ausführte. Historisch ist sie dann, wenn sie bereits vor 1873 für den Haus-zu-Haus-Verkehr hergestellt wurde. – Fehlanzeige für die Lindachallee. „Vorhanden“ ist die Straße dann, wenn sie zwischen 1873 und 1961 einem Ortsbauplan entsprechend hergestellt wurde. Das sei in der Lindachallee nicht der Fall. Die Straße, die damals Lindachstraße hieß, wurde nie in voller Länge gemäß dem Ortsbauplan „Klostergärten“ von 1931 hergestellt. Auch in der Breite blieb sie mit 5,20 Meter deutlich hinter den geplanten 6,50 Metern zurück.

Nach diesem Prüfungsergebnis sei die Stadt verpflichtet, Beiträge zu erheben, berief sich die Fachfrau aufs Kommunalabgabengesetz, das den Eigenanteil der Gemeinde auf fünf Prozent festlegt. Allerdings sind Baukosten nicht gleich beitragsfähige Kosten, denn diese werden mittels bestimmter Messzahlen aus Grundstücksgröße und Art und Maß der baulichen Nutzung ermittelt. Um die­se Arbeit angehen zu können, hat die Stadt die Bildung eines Abrechnungsabschnitts in der Lindachallee beantragt.

Rund um die Klosterwiese ist die Aufregung groß. Betroffen sind etwa zwei Dutzend Grundstücke. Mit mehreren Tausend Euro pro Haushalt, teils mit fünfstelligen Summen, wird gerechnet. Die Verstimmung darüber verstanden im Ratsrund alle. „Das Kommunalabgaberecht ist unbestritten“, räumte SPD-Fraktionschef Walter Aeugle ein, dennoch sei es nicht vermittelbar, nach fast hundertjähriger Nutzung Erschließungsbeiträge einzufordern: „Es ist ungerecht, jetzt den Leuten Kosten aufzubürden.“ Zumindest müsse erst „absolut zweifelsfrei geklärt“ werden, dass noch nichts bezahlt worden sei. „In diesen Häusern haben teilweise schon drei Generationen gelebt – da kam doch niemand auf die Idee, nach Erschließungsbeiträgen zu fragen“, meinte auch Hagen Zweifel, Kopf der Freien Wähler. „Ich glaube, dass die Stadt keine völlige Rechtssicherheit hat“, spann Albert Kahle (FDP/KiBü) den Faden weiter. Die Straße sei ortsbauplanmäßig hergestellt, da sie so genutzt werden kann.

Dieser Meinung sind auch die Anwohner. Sie berufen sich aber nicht nur auf ihren gesunden Menschenverstand, sondern auf diverse Schreiben aus den Jahren 1930 bis 1960. In einem Text aus dem Jahr 1956 ist von vollständigem ortsbauplanmäßigen Ausbau die Rede. Zahlen finden sich allerdings nur zu Gehwegkosten. Der von den Bürgern vorgelegte Briefwechsel brachte die Räte ins Grübeln. Auf „saubere Klärung“ drängten einige. Die Anwohner liebäugeln damit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

„Wir sind überzeugt, dass es so richtig ist“, betonte Bürgermeister Günter Riemer und verwies auf einen dicken Ordner, den die Verwaltung zusammengetragen hat. Er plädierte für einen praktischen Umgang mit dem Thema: Die marode Straße müsse schließlich dringend gerichtet werden. Vertagen der Entscheidung sei daher der falsche Weg, denn die Abrechnung folge ja erst später. Sollten bis zum Abrechnungstermin tatsächlich Unsicherheiten auftauchen, würden die neuen Erkenntnisse eingearbeitet. „Der Ausbau ist beschlossen, offen ist lediglich die Finanzierung“, fasste Dr. Thilo Rose (CDU) nach kurzer Sitzungsunterbrechung zusammen. Dass die Lindachallee durch ihre Sanierung Kosten verursacht, ist also klar, nur wer zur Kasse gebeten wird, ist noch offen. Dieser Meinung folgte das Gremium, sodass der Bildung eines Abrechnungsabschnitts der Erschließungsanlage Lindachallee mit großer Mehrheit bei drei Gegenstimmen zugestimmt wurde.

Einstimmig befürwortete der Ausschuss anschließend die Planung für die Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten in Lindachallee, Hermann-Kurz-Straße und Roseggerstraße. in den beiden Letztgenannten fallen in keinem Fall Gebühren für Anlieger an. Alle drei Straßen sind in schlechtem Zustand, weswegen sie ausgebaut werden müssen. Dabei ist auch die Erneuerung der Wasserleitungen geplant. Die Bäume in der Lindachallee können voraussichtlich erhalten werden. Die Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme liegen bei über 600 000 Euro, dazu kommen Kos­ten von nahezu 300 000 Euro für den Wasserleitungsbau.