Kirchheim

Europa schützt die Daten, US-Firmen schert das aber nicht

Vortrag BDS und Wirtschaftsförderung haben ausführlich über die Datenschutz-Grundverordnung informiert.

Kirchheim. „Datenschutz-Grundverordnung“ - das ist ein furchtbares Wortungetüm, und es kann sich auch sonst zu einem Ungetüm entwickeln. Stark sind die juristischen Fallstricke, in denen man sich mit seinem Unternehmen oder seiner Organisation verheddern kann. Groß sind aber auch die Ängste, die im Vorfeld geschürt werden, bevor die Verordnung am 25. Mai in der gesamten Europäischen Union gültig wird.

Der BDS Kirchheim (Bund der Selbständigen) hat deswegen gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Stadt einen Vortragsabend veranstaltet und war vom Erfolg überrascht: Der Andrang war schlichtweg überwältigend. Das zeigt, wie vielen Menschen dieses Thema ganz furchtbar auf den Nägeln brennen muss.

Der Kirchheimer Datenschützer und Unternehmensberater Bernd Knecht versprach nicht nur Aufklärung, er gab auch Handlungsanweisungen. Trotzdem stellte er zu Beginn der Fragerunde fest: „Das Thema ist so komplex, dass die Fragestellungen von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich sind.“

Seine wichtigste Empfehlung an alle lautete aber: bis 25. Mai auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung auf die eigene Homepage stellen und - falls nötig - einen Datenschutzbeauftragten benennen. Alles andere könne dann notfalls auch noch eine Zeit lang warten. Vor allem die Hinweise auf der Homepage sind von großer Bedeutung: „Da stehen die Anwälte schon parat, die das Netz durchsuchen und Abmahnungen schicken, wenn so eine Erklärung fehlt.“

Welche Daten sollen überhaupt geschützt werden? Alle personenbezogenen, deren Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen könnten. Bei der Personalverwaltung in Unternehmen oder bei der Mitgliederverwaltung in Vereinen braucht man sicherlich Namen und Adressen oder auch Geburtsdaten. Wegen der Steuergesetze braucht ein Arbeitgeber auch Angaben über den Familienstand, die Zahl der Kinder oder die Religionszugehörigkeit. Schuh- oder Wohnungsgröße dagegen muss niemand wissen, und deswegen braucht das auch niemand anzugeben.

Der verschärfte und EU-weit einheitliche Schutz dieser Daten - intern wie extern - wird aber nicht dafür sorgen, dass sich alle beruhigt zurücklehnen können. Ihre Daten sind wegen der Verordnung nicht gleich so sicher geschützt wie in einem Schweizer Banktresor. „Die amerikanischen Datenkraken interessiert das gar nicht. Die sammeln auch weiterhin Daten, denn die Daten, über die sie verfügen, bestimmen den Wert des Unternehmens.“ Genau wegen dieser Unternehmen sehe die Verordnung auch Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor.

Wer sich genauer über das Thema informieren möchte, findet die Folien zu Bernd Knechts Vortrag auf der Homepage des BDS Kirchheim unter der Adresse www.bds-kirchheim-teck.de.Andreas Volz