Kirchheim

Fast vier Jahre Haft für Vergewaltiger

Urteil Zwei syrische ­Männer, haben zusammen eine Bekannte vergewaltigt. Dafür wurden sie nun zu Haftstrafen verurteilt.

Kirchheim. Mit dem Urteil haben die Stuttgarter Richter eine Sexual-Straftat gesühnt, die im August letzten Jahres in Kirchheim geschehen war. Laut Anklage hatten die beiden syrischen Asylbewerber, die noch nie Freundinnen und noch nie sexuelle Kontakte hatten, sich am 31. August dem 21-jährigen Opfer angeboten, die gerade neu zugeteilte Einzimmerwohnung zu renovieren. Nach dieser Arbeit wurde die ebenfalls aus Syrien stammende Frau in der Wohnung festgehalten und mehrfach und gemeinschaftlich vergewaltigt, wobei einer der beiden die Tat auch mit seinem Handy in einem Video-Film festhielt (wir berichteten).

Angeklagte bestreiten Tat nicht

Von diesem Vorwurf rückte die 3. Große Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht nach drei Verhandlungstagen ab. Die beiden Angeklagten hatten die Tat nicht generell bestritten, wohl aber die Anwendung von Gewalt. Dass zumindest der Jüngere der beiden in seiner Entwicklung relativ unreif ist, zeigte sich darin, dass er noch in der Untersuchungshaft der Meinung war, nunmehr das missbrauchte Opfer heiraten zu können.

Die 21-jährige Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Ebenso sichteten die Richter den Handy-Film, auf dem das Geschehen dokumentiert war, hinter verschlossenen Türen.

Geblieben ist für beide Täter nunmehr der Tatbestand der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Letzteres, weil das Opfer durch die Tat erheblich verletzt wurde. Der 20-Jährige kam mit einer Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten davon. Sein Mittäter gilt mit 24 Jahren strafrechtlich als Erwachsener und wurde somit zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bernd Winckler