Kirchheim

Gebühren sollen mit normaler Preissteigerung mithalten

Außenbewirtung Die Stadt will um 20,7 Prozent erhöhen und somit 20 Jahre innerhalb von zwei Jahren „nachholen“.

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Kirchheim. Die Kirchheimer Stadtverwaltung rechtfertigt die zehnprozentige Gebührenerhöhung für die Außenbewirtung dadurch, dass die Gebühren fast zwanzig Jahre lang gleich geblieben seien. „Der Gemeinderat hat beschlossen, Gebühren in kürzeren Abständen an die Preisentwicklungen anzupassen“, berichtet Bürgermeister Günter Riemer auf Nachfrage. Weil jetzt so lange nichts passiert sei, könne es durchaus sein, dass der eine oder andere Gastwirt nun von einer besonders starken Erhöhung betroffen ist.

Ordnungsamtsleiter Marcus Deger präzisiert: „Letztmals haben wir die Gebühren 2001 mit der Euro-Umstellung angepasst. Damals war das aber eine bloße Umrechnung. Die bislang letzte Erhöhung stammte von 1998.“ Seither sei der Verbraucherpreisindex um 20,7 Prozent gestiegen. Grund genug für die Stadt, auch die „Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ um 20,7 Prozent zu erhöhen.

Kulanterweise geschehe das nicht auf einen Schlag, sondern in zwei Schritten: zunächst für die „Freischank-Saison“ 2017 um zehn Prozent, zwei Jahre später dann um die restlichen 10,7 Prozent. Danach seien alle drei Jahre weitere Überprüfungen und Anpassungen vorgesehen.

Abhängig sind die Gebühren von zwei Faktoren: von der Lage des Gastronomiebetriebs und von der Fläche, die zur Außenbewirtung genutzt wird. Drei verschiedene „Straßengruppen“ sind in der Satzung definiert. Je angefangenem Quadratmeter sind demnach 34, 42 oder gar 53 Euro fällig. Die Gebühren fallen pro Saison an, wobei die Saison jeweils mit dem Märzenmarkt beginnt und mit dem Gallusmarkt endet.

Marcus Deger nennt ein konkretes Beispiel für die Erhöhung: In einem Fall seien die Gebühren von 4 800 auf 5 300 Euro gestiegen. Das sind 10,42 Prozent mehr als bisher. Auf die Frage nach der Fälligkeit zum Beginn der Saison verweist der Ordnungsamtsleiter an die Stadtkasse: „Das hat mit uns und dem Gebührenbescheid nichts mehr zu tun. Wer das nicht auf ein Mal bezahlen kann, muss sich eben persönlich mit der Kasse abstimmen.“Andreas Volz