Kirchheim

Geschlossene Anstalt oder Haftzelle

Prozess Der Verdacht erhärtet sich: Der Brandstifter aus Jesingen ist psychisch krank.

In dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht wurde deutlich, dass der Mann das Feuer am Gebäude der Scientology-Kirche in Jesingen im Zustand eines Wahns gelegt hat.  Foto: Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Der 26-jährige Brandstifter von Jesingen wird wahrscheinlich nicht in einer Haftzelle, sondern in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. In dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht wurde deutlich, dass der Mann das Feuer am Gebäude der Scientology-Kirche in Jesingen im Zustand eines Wahns gelegt hat und für die Allgemeinheit deshalb gefährlich sein könnte.

Die Anklage wirft dem Mann vor, am 23. Februar eine Flasche mit Benzin vor dem Haupteingang des Gebäudes ausgeschüttet zu haben. Danach soll er den Schuhabstreifer in Brand gesetzt haben. In dem Gebäude haben sich zu diesem Zeitpunkt Menschen aufgehalten. Der Vorwurf des Landgerichts lautet schwere Brandstiftung und versuchter Totschlag.

Geklingelt und dann Brand gelegt

Zeugen haben in dem Prozess, der schon über mehrere Wochen läuft, ausgesagt, dass der 26-Jährige noch eine Woche vor der Tat in der psychiatrischen Klinik in Nürtingen wegen seiner Krankheit behandelt wurde. Auch nach der Entlassung am 17. Februar habe er sich weiterhin seltsam verhalten. Er habe geäußert, dass er einen Hass auf Juden hätte und lächelte dabei. Bevor er vor dem Gebäude den Schuhabstreifer in Brand setzte, hatte er geklingelt und versucht, die Kirchenbediensteten zu warnen.

Eine Zeugin, die an dem Tattag im Gebäude war, berichtet von ihrer Beobachtung: Eine Kollegin hat sie damals plötzlich nach draußen gerufen. Dort sah sie die verkohlte Fußmatte vor dem Eingang. Drinnen hat sie nichts von dem Feuer bemerkt.

Insgesamt zehn Mal vorbestraft

Bisher hat der 26-jährige Brandstifter zu den Vorwürfen noch nichts gesagt. Seine Verteidigerin meinte im Verfahren, er werde zu seiner Krankheit vielleicht Angaben machen. Bisher hat der aus Montenegro stammende Mann als Produktionshelfer gejobbt. Insgesamt ist er zehn Mal vorbestraft.

Eine psychiatrische Sachverständige soll am 4. Oktober mehr über seine Wahnkrankheit berichten und dem Gericht ihre Empfehlung für das Vorgehen geben. Eine Unterbringung in der Psychiatrie gilt nur für Täter, die laut Gutachten krankheitsbedingt weitere Straftaten begehen könnten und daher für die Allgemeinheit gefährlich sind. Bernd Winckler