Kirchheim

Gutachter rechnen mit weiteren Bränden

Gefahr Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung warnt: Die Solarthermieanlage auf dem Dach stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Ihre Überhitzung kann schnell in einen Brand ausarten. Von Roland Kurz

Nur ein paar Rohre sind von dieser Solarthermieanlage übrig geblieben, die fest im Dach integriert war.Foto: IFS
Nur ein paar Rohre sind von dieser Solarthermieanlage übrig geblieben, die fest im Dach integriert war.Foto: IFS

Der Brand seines Wohnhauses traf Landrat Heinz Eininger letzten Sommer schwer. Was ihn neben dem Wiederaufbau immer noch beschäftigt, ist die Frage nach der Verantwortung. Als Ursache gilt die Solarthermieanlage. Ist diese, sofern sie fest ins Dach integriert ist, ein Sicherheitsrisiko? Das Ins­titut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) hat außer dem Brand in Kirchheim 14  ähnliche Fälle aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt.

Etwa 200 000 Euro Schaden hat das Feuer im Haus des Landrats in Kirchheim verursacht. Als die Feuerwehr eintraf, hatten die Flammen vom Dachstuhl bereits auf das untere Geschoss übergegriffen. Bald ging die Kriminalpolizei von einem technischen Defekt aus: Überhitzung der Solaranlage, die Trinkwasser erwärmen und die Heizung unterstützen soll. Einingers Versicherung ließ inzwischen das Kieler Institut für Schadenforschung den Brand untersuchen. Es sei davon auszugehen, so erklärte der Stuttgarter IFS-Vertreter, dass im Fall Eininger derselbe Fehler vorliege, wie in 14 anderen Fällen, die das Institut dokumentiert habe.

Gefahr durch Solaranlagen

Das Institut wies in seinem Report im Jahr 2013 erstmals auf diese Gefahrenquelle hin. 2015 wird das Konstruktionsproblem „Überhitzung an Solarthermieanlagen“ erneut ausführlich beschrieben, und der letzte Bericht im Jahr 2016 endet mit dem Satz: „Das IFS rechnet mit weiteren Brandausbrüchen.“ Betroffen ist nur ein bestimmter Typ: Indach-Anlagen mit Holzrahmenmodulen. Als typisch wird ein Fall beschrieben, der sich an einem wolkenlosen Sommertag abspielte. Der Pufferspeicher, üblicherweise im Keller, hat seine Maximaltemperatur erreicht, es wird aber kein Warmwasser benötigt. Es kommt zu einer „Stagnation“ der Solarthermieanlage - im Grunde ein „üblicher Betriebszustand“. Die Temperatur im Flachkollektor könne dabei auf über 200 Grad steigen.

Führen die Rohre direkt an den Holzleisten vorbei, dann sei eine Entzündung der hölzernen Bauteile wahrscheinlich. Erhitzt sich das Holz immer wieder, so senkt sich sein Zündpunkt bis auf 120 Grad. Die Fachleute sprechen von „thermischer Aufbereitung“ des Holzes, einem „schleichenden Prozess“, der das Holz zersetze. Der Vorgang hänge auch mit der Dimensionierung zusammen, die ja die Heizung unterstützen soll.

Holz entzündet sich durch Hitze

Der Gutachter im Fall Eininger sieht das auch so. Vermutlich habe die Anlage schon im heißen Sommer 2015 einen „Knacks“ bekommen, als das Haus einige Tage leer gestanden habe. „Da kocht die Anlage tagelang“, sagt der Fachmann. Es sei „verblüffend“, dass keine Schutzmaßnahmen vorgesehen seien. Auch bei Anlagen auf dem Dach schließen die IFS-Experten eine Gefahr nicht aus, wenn die Rohre zu nah am Holz durchs Dach geführt werden.

In den meisten Fällen, die das IFS dokumentiert hat, wurden die Anlagen von der Firma Buschbeck im sächsischen Augustusberg hergestellt. Die Firma hat im vergangenen August Insolvenz angemeldet. Über eine zweite Firma offeriert ihr Geschäftsführer nach wie vor „maßgefertigte Heiztechniklösungen“. Sein Anrufbeantworter bittet darum, Anfragen per E-Mail zu stellen. Fünf Tage später ist noch keine Antwort eingegangen. Der Installateur, der die Buschbeck-Anlage bei Landrat Eininger eingebaut hat, bestätigt, diesen Typ auch bei anderen Kunden montiert zu haben. Er ist ratlos. „Es muss eine Lösung her, bevor der Sommer kommt“, sagt der Juniorchef der Firma aus dem Kreis Göppingen.

Zusammenarbeit der Hersteller

„Die Hersteller sitzen zusammen und beraten, wie sie das in den Griff bekommen“, weiß Michael Marten, der beim IFS Kiel das Thema Solarthermie bearbeitet. Keiner habe gedacht, dass eine Anlage mit Wasser brennen könne. Marten hat seine Ergebnisse an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Sachsen weitergeleitet. Er gehe davon aus, dass dieses alle anderen Gewerbeaufsichtsämter informiere. Auf dem Esslinger Amt hat man jedoch noch nichts davon erfahren. Das landesweit zuständige Gewerbeaufsichtsamt am Regierungspräsidium Tübingen hat sich noch nicht näher damit befasst. Beim Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima ist das Thema noch gar nicht angekommen. Dessen Referent bedankt sich für die Information und verspricht, das Thema in der Bundesfachgruppe Anfang April anzusprechen.

Vielleicht ist bis dahin auch die Staatsanwaltschaft mit ihrer Prüfung einen Schritt weiter. Die Ursächlichkeit des Brandes reiche noch nicht für die Schuldzuweisung an eine Person, erklärt Staatsanwalt Jan Holzner. Falls ein Hersteller wisse, dass die Anlage in Flammen aufgehe, dann wäre man im Bereich Vorsatz, meint er. In etwa sechs Wochen werde man wissen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde oder nicht.