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Holzmadens Wunsch nach einer Gemeinschaftsschuppenanlage geht nun in eine weitere Runde

Seit zwei Jahren kämpft die Gemeinde Holzmaden darum, auf ihrer Gemarkung eine Gemeinschaftsschuppenanlage errichten zu dürfen. Die Schuppen sollen Wiesenbesitzern und Hobby-Landbewirtschaftern die Möglichkeit geben, Geräte für die Pflege ihrer Streuobstwiesen und kleiner Äckern unterzustellen. Ein Standort war in Abstimmung mit dem Esslinger Landratsamt bald gefunden. Bedingung für eine Genehmigung durch das Landratsamt ist allerdings, dass die Ehrenamtlichen mindestens 1,5 Hektar Fläche bewirtschaften. Diese Voraussetzung erfüllen aber nur die wenigsten Interessenten der flächenmäßig kleinsten Gemeinde im Kreis. Der Erste Landesbeamte Matthias Berg hatte der Kommune deshalb nahe gelegt, die Ausweisung eines Sondergebiets für die Schuppen anzustreben, bei dem Untergrenzen für Flächen individuell festgelegt werden können. Dazu muss jedoch der Flächennutzungsplan geändert werden. Für den wiederum ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim zuständig. Ein erster Antrag 2012, bei dem Holzmaden noch mit einer gewünschten Untergrenze von 30 Ar antrat, lehnte der Gemeinsame Ausschuss ab. Erklärtes Ziel war es damals aber, sich auf einen Kompromiss zu einigen. Ein Jahr später ging Holzmaden nun mit einem Antrag ohne Untergrenze ins Rennen. Die Gemeinderäte der kleinen Kommunen stimmten zu – Weilheims Bürgervertreter jedoch mehrheitlich nicht. Eine Begründung lieferte Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle: „Unserer Ansicht nach bedarf es keines Schuppens, um 30 Ar zu bewirtschaften.“ Außerdem fürchte die Stadt, dass auch in Weilheim der Ruf nach einer geringeren Untergrenze laut werde. Ohmdens Bürgermeister Martin Funk betonte, dass aus seiner Sicht individuelle Lösungen möglich sein müssten und dass es einer kleinen Gemeinde möglich sein müsse, geringere Untergrenzen anzusetzen. Dieser Ansicht war auch Bissinges Bürgermeister Marcel Musolf: „Die Stadt Weilheim kann ja auf ihrer Gemarkung 1,5 Hektar als Untergrenze festlegen, ohne dass es in den anderen Kommunen auch so sein muss.“ Im Bad Boller Raum sei ein Hektar üblich – eine Größenordnung, die sich auch Bissingen für eine eigene Gemeinschaftsschuppenanlage vorstellt. Der Bissinger Gemeinderat Rolf Rüdiger Most beantragte schließlich eine Vertagung des Punkts und bat das Weilheimer Ratsgremium darum, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken. Bei Enthaltung Holzmadens wurde der Vertagung zugestimmt.bil