Kirchheim

Im Wahn fast zu Tode gewürgt

Gericht Eine 37-Jährige soll für den Rest ihres Lebens in eine Anstalt.

Kirchheim. Wegen zehnfacher gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung muss sich seit gestern eine 37-jährige Frau vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die Beschuldigte soll als Patientin in der psychiatrischen Abteilung einer Kirchheimer Klinik wahllos Schwestern, Pfleger und auch andere Patienten fast zu Tode gewürgt haben.

Angefangen hatten die tätlichen Angriffe Mitte vergangenen Jahres, wie es in der Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die Frau heißt. Allerdings sollen die Übergriffe jeweils im Zustand eines paranoiden Wahns geschehen sein, sodass die 19. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nur noch darüber zu befinden hat, ob die 37-Jährige zur Sicherung der Allgemeinheit in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden muss.

Sie hat zehn Mal attackiert

Die Anklage hat die zehn Vorgänge zum gestrigen Prozessbeginn genau aufgelistet: An einem Junitag letzten Jahres soll sie unvermittelt in der Kirchheimer Klinik in einem Zimmer aufgetaucht sein und dort eine Pflegerin von hinten angegriffen haben. Dabei habe sie ihre Hände um den Hals der Frau gelegt und zwar so fest, dass mehrere Personen nötig waren, den Würgegriff zu lösen. Mitte Juli und im Herbst vergangenen Jahres sollen sich diese Würge-Angriffe der Frau gegen Patienten und Pflegekräfte gesteigert haben. Dabei seien die Opfer teilweise erheblich verletzt worden, sagt der Staatsanwalt.

Zum Beispiel beim Angriff am 14. Dezember um die Mittagszeit: Auf der Pflegestation 24 habe sie hier eine Mitpatientin von hinten am Hals umfasst und dann kräftig zugedrückt. Die Patientin konnte sich zwar selbstständig aus dem Würgegriff befreien, erlitt dabei aber heftige Schmerzen. In einigen Fällen der Würge-Attacken soll die Beschuldigte auch so kräftig zugedrückt haben, dass es bei den Opfern zu Verletzungen im Kieferbereich kam.

Die Angeklagte ist schuldunfähig

Wegen der seit Jahren bestehenden paranoiden Schizophrenie, wie es die Ärzte nennen, soll die 37-Jährige im Sinne des Gesetzes schuldunfähig sein, da sie im krankhaften Zustand handelte und daher auch das Unrechte ihres Tuns nicht habe einsehen können. In diesem Fall kann ein Beschuldigter nicht verurteilt werden. Da aber die Gefahr besteht, dass die Angeklagte gerade in ihrem Wahnzustand weitere ähnliche Taten begehen könnte, stellte der Staatsanwalt gestern zum Verfahrensauftakt den Antrag, die Frau - „zur Sicherung der Allgemeinheit“ - in eine geschlossene psychiatrische Anstalt einzuweisen.

Dort sollen die zuständigen Fachärzte den Versuch unternehmen, die Frau von ihrem krankhaften Wahn zu heilen. Eine Entscheidung über diese Einweisung wollen die Stuttgarter Richter aber erst nach Anhörung aller Zeugen und eines Gutachters am 21. Juni fällen. Bernd Winckler